Verwaltung und Zivilgesellschaft in der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie hat auch die Verwaltungen in Kommunen, Ländern und Bund auf eine harte Probe gestellt.

Nach dem Ausnahmezustand kommt nun der langsame Wiedereinstieg in die ganze Breite der Verwaltungsarbeit in Gang. Zugleich wird durch die absehbare Wirtschaftsrezession in Folge der Corona-Pandemie und dem damit absehbar verbundenen Rückgang der öffentlichen Fördermittel die Kürzung der Mittel der zivilgesellschaftlichen Akteure, Partnerschaften und Kooperationen immer wahrscheinlicher. Es wird daher entscheidend darauf ankommen, dass Verwaltungen den Akteuren der Zivilgesellschaft ihre Wertschätzung deutlich machen, ihre Kooperationen weiterentwickeln und auch die Infrastrukturen der Zivilgesellschaft weiter absichern und stärken.

Engagement und Zivilgesellschaft in der Corona-Krise – Eindrücke

Die Aktivitäten der Vereine und Verbände sind während Corona zunächst sehr stark eingeschränkt worden. Die Ausübung derjenigen Bürgerrechte, die mit Versammlung in öffentlichen Räumen und dem Treffen vieler Menschen verbunden sind, kamen zunächst weitgehend zum Erliegen. Doch schon bald zeigte sich das Engagement in gerade den Bereichen, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind.

Während der Corona-Pandemie steht das Engagement in der Nachbarschaft, aber natürlich auch in den Feldern des Gesundheitssystems und der Pflege, der Not- und Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes besonders im Fokus. Aber auch das Engagement bei der Versorgung von armen oder obdachlosen Menschen bleibt hochrelevant und ist durch das Kaufverhalten in Krisenzeiten (die Tafeln) oder das Schließen von Einrichtungen etwa in der Obdachlosenbetreuung derzeit extrem belastet und gefährdet. Die BAGSO, der Dachverband der Seniorenorganisationen in Deutschland, warnt vor den Folgen der sozialen Vereinsamung insbesondere alter und pflegebedürftiger Menschen. Die Verbraucher wiederum nutzen zunehmend die Möglichkeiten, um ihre kleinen Einkaufsläden vor Ort auch in Zeiten der Pandemie zu stärken. All diese Diskussionen und Erfahrungen müssen wir genau beobachten, um Unterstützung und Förderung dort anzusetzen, wo sie in Corona-Zeiten für eine Engagementstrategie dringlich sind. Dieses Engagement gerade jetzt zu unterstützen ist ohne Zweifel derzeit prioritär.

Einige Beispiele: Die Tafeln greifen wie auch lokale Läden auf neue Vertriebswege zurück, die wesentlich von Engagierten getragen sind. Nachbarschaftliches Engagement und Kulturschaffen sind alltäglich sichtbar: vom musikalischen Ständchen vor dem Krankenhaus oder Pflegeheim über Balkon-Orchester und -Chöre bis zu lokalen Versorgungsnetzwerken. Und wir sehen natürlich in großer Zahl digitale Aktivitäten mit spannendem Zukunftspotenzial, oft dann entsprechend kollaborativ. Im Bereich der lokalen Wirtschaft mobilisieren sich Verbraucherinitiativen, um die kleinen Läden zu unterstützen. Gleiches geschieht bei Kultureinrichtungen und Kneipen seitens der Stammgäste. Zugleich zeigt der öffentlich-rechtliche Rundfunk, was alles möglich ist, um nicht mehr zugängliche Veranstaltungen – vom Konzert über Vorlesungen bis zu kirchlichen Veranstaltungen – medial dennoch zu vermitteln.

Und die Verwaltungen? 

Auch die Verwaltungen mussten sich an den virologischen und gesundheitspolitischen Empfehlungen orientieren. Auch hier findet während Corona eine Konzentration auf die Kerngeschäfte der Verwaltung und auf die Felder Gesundheit und Pflege statt. Auch hier wird „Home-Office“ zur neuen Leitparole und – wie in der Zivilgesellschaft – zeigt sich auch in den Verwaltungen rasch, wo Home-Office gut und wo es schlecht geht und wo die digitalen Ausstattungen an Technik und Kompetenz gut und wo sie unzureichend sind. 

Deutlich werden zudem die nun sehr sichtbaren praktischen Einschränkungen digitalen Arbeitens und Kommunizierens wegen seit Jahren bekannten starken Mängeln bei der erforderlichen Kabel-Ausstattung in bestimmten Regionen insbesondere des ländlichen Raumes. Darüber hinaus kommt es in vielen Kooperationsprozessen mit Akteuren der Zivilgesellschaft zum Stillstand und werden auch laufende Prozesse der Bürger*innenbeteiligung nicht weitergeführt oder stark verlangsamt.

Reset der Verwaltungen nach dem Corona-Ausnahmezustand: mit oder ohne Zivilgesellschaft?

Verwaltung hat mit Akteuren der Zivilgesellschaft immer wieder zu tun, wenn diese im öffentlichen Raum ihren Aufgaben als Themenanwälte und Verfechter von Anliegen der Zivilgesellschaft im Rahmen politischer Mitgestaltung insbesondere bei der Meinungs- und Willensbildung nachgehen. Zudem stimmt sich Verwaltung in der Regel von Förderungen auch mit zahlreichen zivilgesellschaftlichen Akteuren hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen ab. 

Für die Verwaltung ist zudem derzeit mit Blick auf Engagement, Partizipation und Zivilgesellschaft die Rechtslage schwierig. Die Förderung von Engagement und Partizipation gehört aktuell immer noch zu den sogenannten „Freiwilligen Aufgaben“ der Kommunen. Diese werden in Zeiten knapper kommunaler Kassen prioritär gestrichen und haben keinen Anspruch auf nachhaltige Förderung. Doch viele Kommunen und Landkreise wissen längst, dass ohne das Engagement und Ehrenamt vieler Bürger*innen das bürgerschaftliche Leben, aber auch die Qualität vieler Dienstleistungen leiden würde. 

Aus den kommunalen Infrastruktureinrichtungen der Förderung von Engagement und Partizipation werden jedoch warnende Stimmen lauter. Sie befürchten, dass sich in Folge von Corona und Rezession der starke Sparzwang der Kommunen, insbesondere in Streichung von Förderungen für zivilgesellschaftliche Infrastrukturen auswirkt. Ein konkurrierendes Hauen und Stechen im Kampf um knapp werdende öffentliche Fördermittel für die Zivilgesellschaft ist daher ebenso zu befürchten wie ein Wegbruch wichtiger zivilgesellschaftlicher Infrastrukturen vor Ort. Dies wird zu einer Bewährungsprobe für die jungen Politikfelder der Engagement- und Demokratiepolitik insbesondere auf Ebene der Kommunen und Landkreise.

Nachhaltige Infrastruktur: Demokratiefördergesetz und DSEE

Wenn wir uns die aktuelle Rechtslage ansehen, so fällt auf, dass die Förderung von Engagement und Partizipation durch die Kommunen immer noch zu den „freiwilligen“ Aufgaben gehört. Ist eine Kommune verschuldet, so muss sie diese freiwilligen Aufgaben als erstes streichen. Nachhaltige Infrastrukturen der Zivilgesellschaft, sofern öffentlich gefördert, sind so also nicht zu haben. Vor diesem Hintergrund ist es für Kommunen und Landkreise sehr wichtig, dass notwendige Fördermittel dennoch zur Verfügung stehen. 

Einen Ausweg bieten könnte eine Abkehr vom bestehenden Kooperationsverbot und eine Förderkompetenz des Bundes für Engagement- und Demokratieförderung. Genau dies schlägt das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) mit einem „Demokratiefördergesetz“ vor und hat diese Forderung jüngst im erstmals tagenden Kabinettsausschuss der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus erneuert. Die Union lehnt bislang ab. Dabei sieht der Gesetzentwurf des BMFSFJ bei der Entscheidung über die zu fördernden zivilgesellschaftlichen Infrastrukturen eine verbindliche Mitentscheidung der Länder vor. Aktuell, so ist zu hören, arbeitet das BMFSFJ an einem neuen Entwurf der Gesetzesvorlage – vielleicht gelingt es ja mit erneutem Anlauf und guter Einbindung der Union, diese für Zivilgesellschaft wichtige Verfassungsänderung auf den Weg zu bringen und damit nachhaltige Förderungen von Engagement und Partizipation über deren Infrastrukturen zu ermöglichen.

Im Deutschen Bundestag gegründet wurde Anfang 2020 hingegen die „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“. Sie kann eine flächendeckende Strukturförderung der Zivilgesellschaft in der Fläche zwar nicht ersetzen, kann aber dennoch wertvolle Beiträge leisten. Die Stiftung soll mit Sitz in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) gegründet werden und hat soeben ihren Vorstand berufen, kann also ihre Arbeit jetzt aufnehmen. Das Gesetz zur Stiftungserrichtung wurde in 2. und 3. Lesung des Bundestags durch die Regierungsfraktionen noch an Forderungen der Zivilgesellschaft angepasst. So soll die Stiftung Doppelstrukturen und Konkurrenz mit den bereits bestehenden Infrastrukturen und Netzwerken der Zivilgesellschaft vermeiden und als Partner handeln. Und sie darf – dies war im Entwurf noch nicht vorgesehen! – fördern, ist also nicht nur operativ tätig. 

Der jährliche Haushalt dieser Stiftung des öffentlichen Rechts von 30 Millionen Euro wird zu Beginn vom BMFSFJ getragen. Doch sind auch das Bundesinnenministerium und das Landwirtschaftsministerium an der Stiftungsgründung beteiligt und werden in den folgenden Jahren jeweils ein Drittel des Stiftungshaushalts übernehmen. Noch offen ist, wie die Zivilgesellschaft in die Gremien der Stiftung eingebunden wird.

Das Leitbild der Bürgerkommune und seine Potentiale

In diesen Zeiten größter Herausforderungen tut es gut, wenn Kommunen sich an ihre eigene Leitbilddiskussion erinnern. In den 1990er Jahren stand zunächst das „neue Steuerungsmodell“ im Zentrum der Leitbilddebatte: Der Bürger sollte gute Dienstleistungen erhalten, die Verwaltung sich nach Maßstäben von Effektivität und Effizienz organisieren und so optimal als Dienstleister auftreten. Der Bürger war hier vor allem als Kunde in der Diskussion.

Doch fehlte es diesem Leitbild an der Einsicht in die Funktion der Bürger*innen als Mitauftraggeber und gelegentlich auch als Koproduzent – einer Funktion, die jetzt nicht nur im dabei schon lange erprobten Sozialbereich, sondern auch eng mit der Klimathematik verbunden wird und in den Kommunen erhebliche Dynamik auslöst. Daher wurde bereits in den 1990er Jahren auch das Leitbild der „Bürgerkommune“ diskutiert. Stand es dann einige Jahre im Schatten des „Neuen Steuerungsmodells“, so ist das Leitbild der Bürgerkommune jetzt wieder ins Zentrum der Diskussionen gerückt. Und das hat gute Gründe!

Bürgerinnenbeteiligung und Engagement stehen im Zentrum der Bürgerkommune. In einer Bürgerkommune ist es klar, dass Kommunalpolitik und Verwaltung sich regelmäßig mit den Akteuren der Zivilgesellschaft austauschen, dass sie nachhaltige und kompetente Infrastrukturen und Netzwerke in den Handlungsfeldern der Engagement- und Demokratiepolitik schaffen und dass sie mit klaren Zuständigkeiten in der Verwaltung auch die Partizipation der Bürger*innen unterstützen und bei Bedarf ausweiten.

In einer Bürgerkommune ist es auch ein wichtiges Anliegen, bei der Erstellung öffentlicher Güter (etwa soziale Versorgung, Katastrophenschutz, neu auch Klimaschutz) auch Engagierte als Koproduzenten einzubinden. Den Kommunalen Unternehmen, die ihre Gewinne in kommunale Aufgaben reinvestieren, kommt hier künftig eine wachsende Bedeutung zu. Eine Einbindung engagierter Koproduzenten kann aber nur unter Maßgabe von Freiwilligkeit beschäftigungspolitischer Maßnahmen wie auch klarer Abgrenzungskriterien zwischen Erwerbsarbeit und Engagement geschehen. Die Zukunft kommunaler Beschäftigungspolitik sollte daher Engagement nicht instrumentell als Lückenbüßer für zu teuer werdende Erwerbsarbeit nutzen, sondern als Lernort stärken. Engagement muss sanktionsfrei für Erwerbslose zugänglich sein! Sie können ihre Selbstwirksamkeitserfahrungen im Engagement wie auch deren Kompetenzen durch non-formales und informelles Lernen stärken.

Die Kommunen sollten sich vor diesem Hintergrund systematisch am Ausbau sogenannter „lokaler Bildungslandschaften“ beteiligen. Das engagementbasierte Lernen in Handlungs- und Erfahrungsbezügen kann synergetisch das kognitive Lernen in Schulen und Hochschulen ergänzen. Dies ist nicht zuletzt auch für die politische Bildung ein Zukunftsweg: Haltungen und Werte der Demokratie benötigen Handlungs- und Erfahrungsbezüge und deren handlungsentlastete Reflexion!

Die Kommunen sollten sich systematisch in die bundespolitischen Debatten der Engagement- und Demokratiepolitik einmischen. Dazu gehört eine – zumeist aus Kapazitätsgründen unterlassene – regelmäßige Teilnahme an der Bund-Länder-Runde des BMFSFJ und auch eine Teilnahme an dem vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) aktuell geplanten Format eines Länderforums. Diese soll jährlich im Anschluss an eine Bund-Länderrunde unter Einbezug der Landesnetzwerke für Engagement und Partizipation und der Bundesverbände für zivilgesellschaftliche Infrastrukturen die föderale Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunen in Verbindung mit einer Abstimmung von Staat und Kommunen mit der Zivilgesellschaft in zentralen Fragen der Engagement- und Demokratiepolitik verbessern helfen.

PD Dr. Ansgar Klein ist Geschäftsführer des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement

 

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