Vertretung unter Ehegatten - dbb bundesseniorenvertretung begrüßt Kabinettsbeschluss

Nachdem sich die Justizministerkonferenz der Länder und der Bundesrat für ein Notvertretungsrecht unter Ehegatten und Lebenspartnern ausgesprochen hatte, hat die Bundesregierung am 15. Februar 2017 eine entsprechende Neuregelung beschlossen. Danach sollen Eheleute oder eingetragene Lebenspartner künftig als Betreuer eingesetzt werden können, auch wenn keine schriftliche Vollmacht vorliegt.

Diese Regelung soll in dringenden Entscheidungssituationen gelten, zum Beispiel bei Unfällen oder psychischen Erkrankungen, und ausschließlich für Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten. Die dbb bundesseniorenvertretung hatte den Vorstoß des Bundesrates ausdrücklich unterstützt. Der Vorsitzende Wolfgang Speckbegrüßte den Beschluss des Bundeskabinetts und erklärte: „Mit dieser Ergänzung steht einer zügigen Verabschiedung des vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurfs hoffentlich nichts mehr im Wege.“

 

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