Tarifverhandlungen fortgesetzt

Verlängerung des TV Umbau: Änderungstarifvertrag paraphiert

Nachdem sich am 13. November 2015 der dbb mit der Regierung des Landes Brandenburg – vertreten durch den Innenstaatssekretär Matthias Kahl und die Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski – auf eine Verlängerung des Tarifvertrages über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg (TV Umbau) bis zum 31. Dezember 2017 geeinigt hat, wurden am 25. November 2015 die entsprechenden Änderungstarifverträge paraphiert.

Im Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TV Umbau wurde neben der Verlängerung der Laufzeit des TV Umbau bis Ende Dezember 2017 auch die Umstellung der datenbankgestützten Software zur Vermittlung umbaubetroffener Beschäftigter Personalservice Online (PersOn) festgehalten. Diese wird mit Ablauf des 31. Januar 2016 eingestellt. Die erforderlichen Daten werden ab dem 1. Februar 2016 in Papierform an den Personalservice übermittelt. In dem Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung der Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz wurden die entsprechenden Änderungen ebenfalls berücksichtigt.

Es wurde weiter der Beschluss der Clearingstelle vom 28. Januar 2015 umge-setzt und eine Regelung zur Feststellung eines Anspruches auf Mobilitätsprämie der von Einsatzwechseltätigkeit umbaubetroffenen Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-Forst festgeschrieben.

Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 31. Dezember 2015 vereinbart. Ab Januar 2016 beginnen dann die Gespräche/Verhandlungen über Maßnahmen zur Sicherstellung der Attraktivität der Landesverwaltung.

Hintergrund

Der Tarifvertrag über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg (TV Umbau) trat am 1. Januar 2009 in Kraft und läuft zum 31. Dezember 2015 aus. Der Tarifvertrag dient der Absicherung der vom Verwaltungsumbau betroffenen Beschäftigten im Landesdienst und soll die Möglichkeit zum dauerhaften Erhalt von Beschäftigung eröffnen sowie die Bereitschaft der Beschäftigten fördern, auch neue Tätigkeiten in der Landesverwaltung auszuüben. Im Gegenzug verzichtet das Land auf betriebsbedingte Kündigungen. Der Tarifvertrag regelt außerdem, dass das Erfordernis von Mobilität und Qualifizierungen gegenüber den umbaubetroffenen Beschäftigten sozial ausgewogen gestaltet wird.

 

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