Aus dem Gleichschritt geraten!

Verhandlungen mit Bund und Kommunen zu einer Entgeltordnung

Am 2. August 2011 tagte im Bundesministerium des Innern die Steuerungsgruppe der Verhandlungen über eine Entgeltordnung zum TVöD mit Bund und Kommunen. In den bisherigen Verhandlungen war deutlich geworden, dass ein Einvernehmen über die vorläufige Zuordnung nicht erzielt werden konnte. Daher wurde die Steuerungsgruppe, bestehend aus den jeweiligen Verhandlungsspitzen, angerufen. Für die dbb tarifunion leitete der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion, Frank Stöhr, das Gespräch, für ver.di deren Vorsitzender Frank Bsirske. Auf Arbeitgeberseite leiteten der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, und der Präsident der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Dr. Thomas Böhle, das Gespräch.

Fortschritte mit dem Bund!

Mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat die dbb tarifunion im März 2011 ein Ergebnis zur Entgeltordnung erzielt. Kern dieser Einigung ist das "Zurückholen" der bis zu sechsjährigen BAT-Aufstiege für seit Inkrafttreten des neuen Tarifrechts neueingestellte und umgruppierte Beschäftigte mit Tätigkeitsmerkmalen bis BAT Vc mit Aufstieg nach BAT Vb. Hier wird mit Inkrafttreten der Entgeltordnung ohne Wartezeit eine sofortige Neuzuordnung in die jeweils höhere Entgeltgruppe erfolgen. Entsprechendes gilt für Vergütungsgruppenzulagen. Die dbb tarifunion und der Bund sind sich darüber einig, dass das Verhandlungsergebnis mit der TdL eine gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit dem Bund ist. Frank Stöhr und der Bundesinnenminister einigten sich daher darauf, dass die Verhandlungen zu einer Entgeltordnung auf der Grundlage des Abschlusses mit der TdL zeitnah fortgesetzt werden. Bis zu Beginn der kommenden Einkommensrunde sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein.

Keine Fortschritte mit Kommunen!

Die VKA wollte sich diesem Fortschritt nicht anschließen. Sie lehnte Verhandlungen auf Grundlage des TdL-Ergebnisses strikt ab und verwies auf die andere Beschäftigtenstruktur bei den Kommunen und die daraus resultierenden "monetären Auswirkungen" eines Abschlusses auf TdL-Grundlage. In den Verhandlungen zuletzt nicht weiter verfolgte Forderungen wurden zudem erneut aufgestellt. Dies gilt beispielsweise für nicht näher definierte "Personalentwicklungsmaßnahmen", die zu einem Außerkraftsetzen der Tarifautomatik führen sollen. Anders als mit dem Bund konnte mit der VKA somit nicht vereinbart werden, dass die Verhandlungen zeitnah fortgesetzt werden. Die bisher mit Bund und Kommunen gemeinsam geführten Verhandlungen zu einer Entgeltordnung sind damit aus dem Gleichschritt geraten.

250 Euro Pauschalzahlung noch in diesem Jahr!

Als Nachteilsausgleich für das Nichtvorhandensein einer Entgeltordnung einigten sich dbb tarifunion, VKA und Bund, wie im Jahr 2010 auch, auf eine Pauschalausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro für das Jahr 2011. Ausgezahlt werden soll dieser Betrag bis Ende Oktober 2011. Vorbehaltlich der Redaktion gilt dies für ab 1. Oktober 2005 neu eingestellte Beschäftigte der EG 2 bis EG 8 und auf Antrag für übergeleitete "Wechsler", denen nach dem 30. September 2005 Tätigkeiten übertragen wurden, die zu einem neuen Eingruppierungsvorgang geführt haben. Von der Zahlung ausgenommen sind Beschäftigte, die unter die KR-Anwendungstabelle fallen, die ehemalige Statusgruppe der Arbeiter, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst und im Nahverkehr.

 

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