Schleswig-Holstein

Verfassungswidrigkeit der Besoldung: Landesregierung sagt antragsunabhängiges Handeln zu

Infolge der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch die Besoldung in Schleswig-Holstein nachgebessert werden muss. Mögliche Ansprüche der Betroffenen müssen nach Auffassung des dbb sh wie bisher nicht durch entsprechende Anträge abgesichert werden.

Die Landesregierung hat zugesagt, die für Schleswig-Holstein maßgebenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes rückwirkend gesetzlich umzusetzen. Das ist das Ergebnis eines Gespräches mit der Finanzministerin Monika Heinold vom 10. Dezember 2020, welches inzwischen gegenüber dem dbb sh auch schriftlich bestätigt wurde. Darüber hinaus wurden per Erlass die obersten Landesbehörden sowie die kommunalen Landesverbände einschließlich der Bezügekassen informiert.

Sollte die Verfassungswidrigkeit der Besoldung aufgrund der vom dbb sh initiierten Musterklage, die infolge der Einschnitte in das Weihnachtsgeld eingereicht wurde, bestätigt werden, bessert das Land rückwirkend nach. Vieles spricht dafür, dass es dazu kommen wird. Die Landesregierung hat inzwischen eine „deutliche Verdichtung des haushaltspolitischen Risikos“ eingestanden, zumal die genannte Erlasslage seit dem Jahr 2008 Bestand hat.

Ungeachtet dessen hat das Land angekündigt, im nächsten Jahr bei der Besoldung für Beamtenfamilien mit mindestens drei Kindern aktiv zu werden. Hier ergibt sich aus der diesjährigen Entscheidungspraxis des Bundesverfassungsgerichtes eine mittelbare Folgewirkung für Schleswig-Holstein. Diese soll im Rahmen des Gesetzes zur Übernahme des Tarifergebnisses 2021/2022 mit Rückwirkung für das gesamte Jahr 2020 aufgegriffen werden.

 

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