Baden-Württemberg

Verfassungskonforme Besoldung: Gesetzgebung soll im Herbst 2022 stehen

Der BBW – Beamtenbund Tarifunion (BBW) hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung in 2022 die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für eine verfassungskonforme Besoldung umsetzen will.

Damit komme das Land schließlich auch einer langjährigen Forderung des BBW nach, die seine Organisation bereits aufgrund früherer BVerfG-Urteile und im Zusammenhang mit dem Färber-Gutachten im Jahr 2017 erhoben habe, erklärte BBW Chef Kai Rosenberger am 20. Dezember 2021 in Stuttgart.

Die Vorbereitung zur Umsetzung der BVerfG-Entscheidungen soll dem Vernehmen nach im Frühjahr beginnen und das gesamte Gesetzgebungsverfahren im Herbst 2022 abgeschlossen sein. Diesen Zeitplan und die anstehenden Maßnahmen haben Finanzminister Danyal Bayaz und BBW Chef Kai Rosenberger kurz vor Weihnachten in einer Videokonferenz erörtert.

Geplant ist demnach ein 4-Säulen-Modell, womit Eingangsämter angehoben, der abgesenkte Beihilfebemessungssatz durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 zurückgenommen und ausgehend von Besoldungsgruppe A7 bis A14 die kinderbezogenen Familienzuschläge für das erste und zweite Kind erhöht werden. Zudem soll in allen Besoldungsgruppen der kinderbezogene Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind angehoben werden.

Die Umsetzung gehe mit einer Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW), des Landesbeamtengesetzes (LBG) und der Beihilfeverordnung (BVO) einher und werde zeitgleich mit der Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Landtag eingebracht. Mit dem Abschluss des Verfahrens rechne man derzeit im Herbst 2022, teilte der Finanzminister mit.

„In der Gesamtschau überwiegen die positiven Aspekte“, bewertete Rosenberger die Pläne der Landesregierung. Die Anhebung von Ämtern wirke sich auf die Gehälter der Beamtinnen und Beamten im mittleren und gehobenen Dienst aus und trage zugleich zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg bei.

Allerdings sei es äußerst ärgerlich, dass bei dem geplanten 4-Säulen-Modell bisher der höhere Dienst auf der Strecke bleibe, kritisierte der BBW Chef. Dafür würden insbesondere die unteren und mittleren Einkommen durch Ämterhebungen und eine Neustrukturierung der Erfahrungsstufen gestärkt. Hinzu komme die Rücknahme der abgesenkten Beihilfebemessungssätze durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014.

Dass das Land bei der Beihilfe einlenkt, wertet Rosenberger als eindeutigen Erfolg des BBW. Er zeigte sich überzeugt, dass auch dies dazu beitragen werde, den öffentlichen Dienst für Berufseinsteiger ein Stück weit attraktiver zu machen. Positiv für die Gewinnung von Nachwuchskräften wirkten sich zudem die Einkommensverbesserungen aus, insbesondere im mittleren Dienst, durch die teilweise modifizierte Besoldungsstruktur und die Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge. Nach Einschätzung des BBW dürften davon insbesondere die Steuer- und Justizverwaltung, die technischen Verwaltungen, die Polizei und die Kommunalverwaltungen profitieren.

Der BBW hätte zwar eine Neuordnung der gesamten Besoldungsstruktur bevorzugt, räumte Rosenberger ein. Doch eine Anhebung der Grundgehälter mitsamt der Einhaltung der Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen, sei – auch in Anbetracht der immensen Kosten infolge der Corona-Pandemie – nicht durchsetzbar gewesen. Dies hätte das Land nämlich 2,9 Milliarden Euro mehr pro Jahr gekostet. Die jetzt gefundene Lösung trage der BBW in weiten Teilen mit, sagte Rosenberger und wies darauf hin, dass Baden-Württemberg mit dem geplanten 4-Säulen-Modell im Ländervergleich gegenwärtig den Spitzenplatz einnehme.

 

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