2. Seniorenpolitische Fachtagung:

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verankern

„Es ist die Pflicht eines Sozialstaates, Lebensrisiken abzusichern. Struktur und Organisation dafür sind ausgestaltbar.“ Darauf verwies der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt in seinem Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der 2. Seniorenpolitischen Fachtagung am 8. Oktober 2015 im dbb forum berlin. Unter dem Motto „Pflegestärkungsgesetz II – Was lange währt, wird wirklich gut?“ gingen Experten aus Politik, Wissenschaft und Praxis der Frage nach, ob und inwieweit die neuen gesetzlichen Regelungen zu tatsächlichen Verbesserungen für Pflegebedürftige, Pflegeeinrichtungen und insbesondere auch für pflegende Angehörige führen werden.

Dauderstädt verwies auf die wachsende Bedeutung der Pflege auf Grund des demografischen Wandels und die daraus erwachsenden Aufgaben für die Gewerkschaften: „Wir sehen uns gefordert, in Tarifverträgen wie Gesetzen neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch die von Beruf und Pflege zu verankern.“ Um der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und den Änderung des Begutachtungsverfahrens tatsächlich gerecht werden zu können, müsse die dafür notwendige Finanzausstattung weiter verbessert werden. Die ab 2017 greifende Beitragserhöhung zur Pflegversicherung um 0,2 Prozentpunkte gebe keine Garantie, wie nachhaltig das sein werde.

Der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung, Wolfgang Speck, hatte zuvor in seiner Begrüßungsrede darauf hingewiesen, dass Betroffene völlig zu recht erwarten, dass ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen angemessen bewertet und bei der Pflege berücksichtigt werden. Der erste Schritt dorthin sei die zutreffende Feststellung einer Pflegestufe - zukünftig eines Pflegegrades. „Das Letzte, was eine pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen brauchen können, ist ein Ergebnis, das zur Führung eines Widerspruch- oder gar Klageverfahrens zwingt“, sagte Speck.

 

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