Übertragung der Rentenreform auf Beamte ist Gerechtigkeitsfrage

Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Hans-Ulrich Benra hat sich am 2. April 2014 auf Phoenix dafür ausgesprochen, die Grundsicherungssysteme der Altersversorgung in Deutschland zu stärken: „Wir sind trotz aller Möglichkeiten zur privaten Vorsorge auf die Systemsicherung bei Rente und Beamtenversorgung angewiesen. Wir haben da gar keine Alternative.“

Benra, der auch dbb-Fachvorstand für Beamtenpolitik ist, verwies in der Diskussionsendung „Phoenix-Runde“ darauf, dass beide Systeme aus guten Gründen getrennt seien: „Das eigenständige System der Beamtenversorgung ist aus guten Gründen verfassungsrechtlich geschützt. Die immer wieder erhobene Forderung nach Einbeziehung der Beamten in die Rentenversicherung ist völlig unrealistisch. Schon deshalb, weil das zwingend eine drastische Erhöhung der Aktivenbezüge bei den Beamten zur Folge hätte, um die fälligen Sozialabgaben aufbringen zu können. Die Dienstherren sollten und werden diesen Weg nicht gehen.“

Bei der finanziellen Absicherung der Beamtenversorgung seien die Gebietskörperschaften in der Pflicht, so Benra. „Statt gebildete Rücklagen zur Haushaltssanierung zu verfrühstücken, sollten sie lieber nachhaltige Vorsorge betreiben. Der Pensionseintritt eines Beamten kommt ja wahrlich nicht überraschend.“ Mit Bezug auf die Diskussion um die abschlagsfreie Rente ab 63 erläuterte der dbb-Vize nochmal die grundsätzliche Position des dbb: „Ohne die anstehende Rentenreform als solche politisch bewerten zu wollen, bleibt festzustellen: Auf die Beamtenschaft sind alle Kürzungen und Reformen der letzten Jahrzehnte wirkungsgleich übertragen worden. Wenn jetzt die Rente mit 63 kommt, macht es überhaupt keinen Sinn, eine Berufsgruppe herauszunehmen. Was sollte denn hierfür die Begründung sein?“ Bei beiden Maßnahmen, der Rente mit 63 wie der „Mütterrente“, erwarte der dbb von der Politik eine Übertragung auf den Beamtenbereich: „Das ist für uns eine Gerechtigkeitsfrage.“

Kompletter Mitschnitt der Sendung

 

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