Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr (VAB)

Übertarifliche Regelungen im Sozialdienst der Bundeswehr

Das Bundesinnenministerium hat Verbesserungen für die Tarifbeschäftigten im Sozialdienst der Bundeswehr zugestimmt. Dazu gehören die übertarifliche Einführung der Entgeltgruppe 9c und die Erhöhung der Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst. Der VAB bewertete dies als „Schritt in die richtige Richtung“.

Zu beachten sei, erklärte der VAB am 4. November 2019, dass die Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9c nur auf Antrag erfolge. Die Frist zur Antragstellung laufe am 30. April 2020 ab.

Der VAB hatte bereits Anfang 2019 bemerkt, dass nach Anhebung der Beamtendienstposten im Sozialdienst der Bundeswehr auf A12 eine entsprechende Nachvollziehung im Tarifbereich nicht erfolgte, und eine Angleichung gefordert. Der VAB Bundesvorsitzende Herbert Schug, der eine Reihe entsprechender politischer Gespräche geführte hatte, wertete die jüngste Reaktion des Bundesinnenministeriums als eine Reaktion auf diese Initiative des VAB.

Dennoch betrachte man dies nur als Zwischenschritt für eine weitreichendere Regelung, denn die Diskrepanz der unterschiedlichen Dotierungshöhe zwischen den Statusgruppen bleibe auch nach der jetzigen übertariflichen Regelung nach wie vor zu erheblich. Der VAB werde daher in weiteren Gesprächen mit dem Bundesverteidigungsministerium (BMVg) versuchen, die notwendigen weiteren Angleichungen durchzusetzen. Auch der Klageweg werde ausdrücklich nicht ausgeschlossen, um die benannten Differenzen aufzuklären.

 

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