Gespräch mit der TdL

Übergangsversorgung Justizvollzug

Am 10. Mai 2016 haben der dbb und Vertreter seiner Mitgliedsgewerkschaft BSBD erneut ein Tarifgespräch mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zum Thema Übergangsversorgung für die Beschäftigten im Justizvollzugsdienst geführt.

Derzeitige Regelung ist unzureichend

Die Übergangsversorgung für die Beschäftigten im Justizvollzugsdienst ist in § 47 TV-L geregelt. Dieser sieht eine Ausgleichszahlung bis zum regulären Renteneintritt vor, wenn die Tarifbeschäftigten im Justizvollzugsdienst zum gleichen Zeitpunkt wie vergleichbare Beamte aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.

dbb und BSBD setzen sich bereits seit vielen Jahren dafür ein, dass die Regelung zur Übergangsversorgung überarbeitet und verbessert wird, da diese in vielen Fällen nicht ausreichend ist, um bis zum Renteneintritt den Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Rahmen der Einkommensrunde 2015 mit der TdL wurde vereinbart, die Gespräche zu diesem Thema fortzuführen.

Besondere Härten im Justizvollzugsdienst

In dem Tarifgespräch am 10. Mai 2016 haben die Vertreter des dbb und des BSBD erneut dargelegt, warum die derzeitige Regelung nicht ausreichend ist und daher in der Praxis kaum angewandt wird. Wir haben erneut eine Umgestaltung des Systems der Übergangsversorgung gefordert, damit die Kolleginnen und Kollegen auch tatsächlich die Möglichkeit haben, wie vergleichbare Beamte vorzeitig aus dem aktiven Arbeitsleben auszuscheiden.

Wir haben detailliert dargelegt, welche besonderen Härten die Tätigkeit im Justizvollzugsdienst auszeichnen und warum die Arbeit bis zum tatsächlichen Renteneintritt kaum leistbar ist – von den hohen körperlichen und psychischen Anforderungen und der ständigen Anspannung durch die Arbeit mit den Gefangenen bis zu den zahlreichen Überstunden und dem dauerhaften Schicht- und Wechselschichtdienst.

Die Gremien der TdL werden nun in ihren anstehenden Sitzungen über das Thema beraten und sich dazu positionieren. Die Tarifgespräche sollen dann im September 2016 fortgesetzt werden.

Hintergrund

In den meisten Bundesländern sehen gesetzliche Regelungen unter anderem für Beamte im Justizvollzugsdienst eine abgesenkte Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand vor. Hintergrund sind die hohen Belastungen, die mit dieser Tätigkeit einhergehen.

§ 47 TV-L eröffnet den Tarifbeschäftigten im Justizvollzugsdienst die Möglichkeit, zum gleichen Zeitpunkt wie vergleichbare Beamte aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Als Ausgleich erhalten die Beschäftigten eine Übergangszahlung, die aus Sicht von dbb und BSBD jedoch dringend überarbeitet werden muss.

§ 46 TVöD enthielt bis zum letzten Jahr eine gleichlautende Regelung für kommunale Beschäftigte im Einsatzdienst der Feuerwehr. Für diese hat der dbb im letzten Jahr eine deutliche Verbesserung der Übergangsversorgung erreicht.

 

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