Einigung bei landesbezirklichen Tarifverhandlungen zur Verwaltungsreform

Thüringen: Perspektiven für Beschäftigte geschaffen

Die Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Finanzministeriums sowie der Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich am 8. Oktober 2018 in Erfurt gemeinsam auf Regelungen eines landesbezirklichen Tarifvertrages verständigt, der die anstehende Verwaltungsreform begleiten soll. Die Tarifpartner zeigten sich mit dem umfangreichen Maßnahmenkatalog und der gefundenen Einigung zufrieden.

Finanzministerin Heike Taubert: „Es war das gemeinsame Ziel, ein Bündel von Maßnahmen zu entwerfen, mit dem von der Verwaltungsreform betroffene Beschäftigte unterstützt werden.“

Zentrale Elemente sind der Ausschluss von betriebsbedingten Beendigungskündigungen, die Arbeitsplatzsicherung durch Qualifizierungsmaßnehmen und die Einkommenssicherung.

„Bei Veränderungen des Arbeitsplatzes werden stets die besonderen Lebensumstände der betroffenen Beschäftigten, bspw. Behinderungen, Lebensalter und besondere familiäre Belastungen berücksichtigt“, betonen die Tarifvertragsparteien. Entsprechend sind verschiedene Belastungsausgleiche in den Einigungsvorschlag eingegangen.

Der ausgehandelte Vorschlag wird in den kommenden Wochen in den Gremien der Gewerkschaften abgestimmt.

Ministerin Taubert: „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst leisten gute Arbeit und Thüringen braucht eine leistungsfähige Verwaltung. Um auch künftig moderne und angemessene Verwaltungsstrukturen zu haben, werden mit der Verwaltungsreform notwendige Veränderungen vorgenommen.“ Damit änderten sich teilweise auch Strukturen und Aufgaben für Beschäftigte, so die Ministerin. Sie sagt weiter: „Mit der tarifvertraglichen Einigung wollen wir den Beschäftigten die Möglichkeit geben, auch in Zukunft eine attraktive Aufgabe in der Landesverwaltung zu übernehmen. Die Landesregierung wird prüfen, welche Elemente der Regelungen für die Tarifbeschäftigten auch für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats übernommen werden können.“

„Insgesamt handelt es sich um einen Kompromiss, der viele mögliche Nachteile für Kolleginnen und Kollegen abfedert und unser Ziel widerspiegelt, eine möglichst sozialverträgliche Gestaltung der Verwaltungsreform durchzusetzen“, erklärte Sebastian Wiegandt vom dbb.

Zu den zentralen Regelungen

Für die Beschäftigten wurde ein betriebsbedingter Kündigungsschutz vereinbart. Sollte der bisherige Arbeitsplatz entfallen, so wird die Weiterbeschäftigung auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz angestrebt. Bei Veränderung der Aufgaben werden Qualifizierungsangebote unterbreitet.

Wird ein Arbeitsplatz- und Arbeitsortswechsel notwendig, steht den Bediensteten, die außerhalb des bisherigen Arbeitsortes oder Wohnortes weiterbeschäftigt werden, eine einmalige Mobilitätsprämie in Höhe von 1.500 bis 2.200 Euro zu.

Zudem wird es keine finanziellen Einbußen für betroffene Beschäftigte geben. Im Vertrag ist eine Einkommenssicherung geregelt. Diese betrifft Beschäftigte, die in Folge der Reform auf einem geringer bewerteten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden sollen. In Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer wird als monatliche Zulage ein fest vereinbarter Sicherungsbetrag gewährt.

 

zurück