Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

Telekom: Altersteilzeit kann weiterhin beantragt werden

Beamtinnen und Beamte der Deutschen Telekom haben bis Ende 2024 die Möglichkeit, Altersteilzeit zu beantragen. Die Telekom-Beamten-Altersteilzeit-Verordnung (TelekomBAZTV) wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Durch die entsprechende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die neue TelekomBAZTV bereits in Kraft getreten. Die DPVKOM begrüßt diese Regelung am 23. September 2020. Inwieweit bestimmte Bereiche innerhalb der Telekom von dieser Verlängerung ausgenommen werden, muss noch abgewartet werden. Dies richtet sich nach dem aktuellen Personalbedarf in den einzelnen Unternehmensbereichen.

Der Eintritt in die Altersteilzeit ist frühestens mit 55 und spätestens mit 61 Jahren möglich.

Die Altersteilzeit kann für mindestens zwei und höchstens acht Jahre im Blockmodell vereinbart werden. Das heißt, der Mitarbeitende arbeitet in der ersten Hälfte der Altersteilzeit weiter in Vollzeit und muss in der zweiten Hälfte nicht mehr arbeiten.

Das Entgelt wird während der Altersteilzeit auf 83 Prozent des um die gewöhnlichen Abzüge verminderten fiktiven Regelarbeitsentgeltes vor der Altersteilzeit aufgestockt. Grundsätzlich bedeutet dies, dass Mitarbeiter 83 Prozent ihres letzten Nettoentgelts erhalten. Ein Altersteilzeitvertrag kann nur in beiderseitigem Einverständnis geschlossen werden.

 

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