Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst

Teilzeitbeschäftigte nicht länger abstrafen

„Die geringere Wertschätzung der Arbeitsleistung von Frauen, die in Teilzeit tätig sind, zementiert auch im öffentlichen Dienst der deutliche Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen“, stellte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 18. Mai 2018 mit Blick auf die aktuellen Ergebnisse der vierteljährlichen Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) fest. Danach verdienen im Bereich öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung teilzeitbeschäftigte Frauen knapp 22 Prozent weniger als teilzeitbeschäftigte Männer.

„Die aktuellen Zahlen legen die Vermutung nahe, dass Frauen, die beruflich für Kindererziehung und Pflege zurückstecken, im Gegensatz zu Männern, die dies tun, stärker abgestraft werden. Hier wird Arbeitsleistung mit zweierlei Maß gemessen und das schlägt vor allem für Frauen in Form von schlechteren Aufstiegschancen und niedrigeren Erwerbseinkünften negativ zu Buche“, so Wildfeuer.

Eine kritische Auseinandersetzung mit der Leistungskultur im öffentlichen Dienst sei vor dem Hintergrund des digitalen Wandels der Arbeitswelt laut Wildfeuer längst überfällig. „Die teilweise veralteten Beurteilungs- und Beförderungsverfahren verstärken das Problem der unterschiedlichen Wertschätzung von Männer- und Frauenarbeit im digitalen Zeitalter. Um zu einer ergebnisorientierten, geschlechtergerechten Leistungsbewertung zu kommen, müssen wir uns vom althergebrachten Leistungsgedanken verabschieden, der Überstundenkontingente und Präsenzzeiten belohnt.“ Das erfordere einerseits einen Bewusstseinswandel bei den Vorgesetzten und anderseits die Einführung von ergebnisorientierten Beurteilungs- und Beförderungsverfahren. „Die Digitalisierung bietet den Dienstherren hierfür eine riesige Chance, die Weichen neu zu stellen“, betonte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung.

 

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