Thüringen

Tarifverhandlungen zur Verwaltungsreform: Einigung schafft Perspektive

Der dbb hat sich mit Thüringens Finanzministerin Heike Taubert am 8. Oktober 2018 auf einen Tarifvertrag zur Begleitung der anstehenden Verwaltungsreform geeinigt. Zentrale Elemente sind der Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen, die Arbeitsplatzsicherung durch Qualifizierungsmaßnahmen und die Einkommenssicherung.

„Bei Veränderungen des Arbeitsplatzes werden stets die besonderen Lebensumstände der betroffenen Beschäftigten, beispielsweise Behinderungen, Lebensalter und besondere familiäre Belastungen berücksichtigt“, betonten die Tarifvertragsparteien. Entsprechend sind verschiedene Belastungsausgleiche in den Einigungsvorschlag eingegangen.

„Insgesamt handelt es sich um einen Kompromiss, der viele mögliche Nachteile für Kolleginnen und Kollegen abfedert und unser Ziel widerspiegelt, eine möglichst sozialverträgliche Gestaltung der Verwaltungsreform durchzusetzen“, hieß es aus Verhandlungskreisen vom dbb. Ministerin Taubert sagte: „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst leisten gute Arbeit und Thüringen braucht eine leistungsfähige Verwaltung. Um auch künftig moderne und angemessene Verwaltungsstrukturen zu haben, werden mit der Reform notwendige Veränderungen vorgenommen. Mit der tarifvertraglichen Einigung wollen wir den Beschäftigten die Möglichkeit geben, auch in Zukunft eine attraktive Aufgabe in der Landesverwaltung zu übernehmen. Die Landesregierung wird prüfen, welche Elemente der Regelungen für die Tarifbeschäftigten auch für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats übernommen werden können.“

Der ausgehandelte Vorschlag wird in den kommenden Wochen in den Gremien der Gewerkschaften abgestimmt.

 

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