Tarifverhandlungen zu „Biometrie“ und „Rechnungszins“ bei der Zusatzversorgung aufgenommen

Am 9. August 2012 hat die dbb tarifunion Tarifverhandlungen zur Zusatzversorgung für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst mit Arbeitgebervertretern von Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) aufgenommen. Konkret ging es um die Frage, ob aus Änderungen bei den externen Faktoren für die betriebliche Altersversorgung Anpassungsbedarf beim Punktemodells für die Pflichtversicherung der Beschäftigten in der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abzuleiten ist.

Die Aufnahme der Verhandlungen zu dieser Frage war im Rahmen der Tarifverhandlungen zum 5. Änderungs-TV zum ATV/ATV-K im Mai 2011 vereinbart worden.

Die aus Sicht der Arbeitgeber vornehmlich zu behandelnden Themen sind unter den Stichpunkten „Biometrie“ und „Rechnungszins“ zusammenzufassen. Beim Stichpunkt „Biometrie“ geht es um die Frage, ob die Annahmen zur Lebenserwartung der Versicherten, die seinerzeit bei der Einführung des Punktemodells zugrundegelegt worden waren, die heutigen Verhältnisse noch zutreffend abbilden. Beim Thema „Rechnungszins“ werden mögliche Folgen aus den aktuell niedrigen Kapitalmarktzinsenzinsen geprüft. Das Punktemodell für die Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst ist grundsätzlich als kapitalgedecktes System konzipiert. Die die Höhe der Betriebsrente maßgeblich mitbestimmenden Altersfaktoren sehen eine Verzinsung von 3,25 Prozent in der Ansparphase und 5,25 Prozent in der Rentenbezugsphase vor. Der in der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) festgelegte höchstzulässige Rechnungszins für die Berechnung der Deckungsrückstellung für das Neugeschäft in der Lebensversicherung beträgt seit dem 1. Januar 2012 1,75 Prozent. Daraus ergibt sich aus Sicht der Arbeitgeber ein Anpassungsbedarf für die Grundlagen des Punktemodells.

Die Verhandlungen werden aus versicherungsmathematischer Sicht durch den Aktuar der VBL, Herrn Dr. Thurnes begleitet. Zum Auftakt der Verhandlungen hat der Aktuar den theoretisch-versicherungsmathematischen Rahmen sowie die grundsätzlich zu berücksichtigenden Parameter dargestellt.

Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, die Grundlagen für die weiteren Verhandlungen anhand eines abzustimmenden Fragenkatalogs zusammenzufassen, der die tatsächlichen Verhältnisse bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und den kommunalen Zusatzversorgungseinrichtungen einschließlich des Versichertenbestands und der Finanzausstattung zum Gegenstand hat. Ziel dieser Bestandsaufnahme ist, einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation bei den Zusatzversorgungseinrichtungen zu erlangen. Erst dann kann in einem weiteren Schritt festgestellt werden ob und in welchem Umfang tatsächlich Anpassungsbedarf bei der Ausgestaltung des Punktemodells besteht.

Aus Sicht der dbb tarifunion muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass die Zusatzversorgung für die Beschäftigten auch weiterhin ein gutes Versorgungsniveau zu einem akzeptablen finanziellen Aufwand gewährleistet. Bei Alterssicherungssystemen sind stets langfristige Entwicklungen und Perspektiven zu berücksichtigen. Es ist daher sehr sorgsam abzuwägen, inwieweit beispielsweise die aktuelle Niedrigzinsphase zwingend Anpassungen bei der Ausgestaltung des Punktemodells nach sich ziehen muss.

 

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