Tarifpolitik und Gender Wage Gap

Tarifverhandlungen können Lohnlücke nur bedingt beeinflussen

Tarifverhandlungen haben nur einen relativen Einfluss auf die Entgeltunterschiede. Zu diesem Ergebnis kommt der abschließende Bericht des Forschungsprojekts „Experimentelle Studien zur Auswirkung von kollektiven Lohnverhandlungen auf den Gender Wage Gap“, der am 17. November 2015 im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend präsentiert wurde. Die Studie untersucht, inwieweit kollektive Lohnverhandlungen zum Abbau des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern beitragen können.

In Interviews mit Tarifexpertinnen und – experten wurde insbesondere danach gefragt, welche formalen und informellen Faktoren für Verhandlungsergebnisse von Bedeutung sind und wie einer Lohnlücke durch Änderungen im Ablauf von Verhandlungen entgegengewirkt werden kann.

„Die in den Tarifverträgen festgelegte Entgeltstruktur kann massiv dazu beitragen, die Lohnlücke im Fundament zu zementieren oder aber sie zu beheben. Verhandlungen über die Höhe der Entgelte sind hingegen nur sehr bedingt geeignet, um auf brancheninterne Entgeltdiskriminierungen Einfluss zu nehmen“, bestätigte Jutta Endrusch, stellvertretende Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, die Aussagen der Untersuchung im Kern. „Von daher sind geschlechtsspezifische Lohnungleichheiten in der Regel bei Tarifverhandlungen auch kein Thema.“

Zudem verdeutlicht die Studie, dass die bestehenden Entgeltstrukturen in erster Linie zu Lasten der Berufsfelder gehen, die von Frauen dominiert werden. Dafür sind die Regelungen des Rahmentarifvertrags verantwortlich. Durch die Bewertung unterschiedlicher Tätigkeiten und ihrer Zuordnung zu Vergütungsgruppen wird die Lohnlücke in der Entgeltstruktur fest geschrieben, wenn Berufe mit hohem Frauenanteil ohne sachlich erkennbaren Grund einer niedrigen Entgeltgruppe zugeordnet werden. „Dieses Ergebnis überrascht nicht“, kommentiert Jutta Endrusch. „Auch im öffentlichen Dienst gibt es dieses Phänomen. Im Schnitt liegt der Verdienstunterschied hier bei mindestens acht Prozent. Besonders eklatant mit 21 Prozent ist er im Bereich „Erziehung, Unterricht und Soziale Dienste“, wo der Anteil der Frauen überproportional hoch ist.“

Sie forderte einen Kulturwandel innerhalb der Gewerkschaften, aber auch in der Gesellschaft und Politik. „Wir müssen uns klar darüber werden, was uns die Arbeit in den verschiedenen Branchen – insbesondere im öffentlichen Dienst – wert ist. Neben einer sicherlich schwierigen Neugestaltung der Arbeitsbewertung muss der Aspekt des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit in den Fokus von Tarifverhandlungen rücken. Eine stärkere Einbindung von Frauen in die Verhandlungs- beziehungsweise Entscheidungsgremien und eine Selbstverpflichtung zur Überprüfung des Tarifvertrags auf diskriminierende Bestandteile können erste Schritte auf dem langen Weg zu mehr Entgeltgerechtigkeit sein.“

Für das Forschungsprojekt „Experimentelle Studien zur Auswirkung von kollektiven Lohnverhandlungen auf den Gender Wage Gap“ führten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Nürnberg-Erlangen sowie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Zeitraum Juli bis Oktober 2013 insgesamt 18 Interviews mit Tarifexpertinnen und -experten von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in vier verschiedenen Branchen durch. Befragt wurden auch Vertreterinnen der dbb bundesfrauenvertretung und der dbb Tarifkommission.

 

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