Lob der dbb-Spitze für schnellen Gesetzentwurf:

Tarifergebnis für Bund und Kommunen wird zeit- und wirkungsgleich übertragen

Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für Bund und Kommunen auf die Bundesbeamtinnen und -beamten war ein Schwerpunkt des Spitzengespräches, zu dem der Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion Klaus Dauderstädt, der Zweite Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion und Fachvorstand Tarifpolitik Willi Russ sowie der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik dbb beamtenbund und tarifunion Hans-Ulrich Benra am 29. April 2014 in Berlin mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière zusammengetroffen sind.

Insbesondere ging es dabei auch um den Mindestbetrag von 90 Euro und die mit der weiteren Zuführung zur Versorgungsrücklage verbundene Absenkung um 0,2 Prozentpunkte des Ergebnisses für beide Erhöhungsschritte.

Die dbb-Seite lobte in der Unterredung das Bundesinnenministerium ausdrücklich für die schnelle Vorlage eines Gesetzentwurfes für die Besoldungs- und Versorgungsanpassung. Einig war man auch darüber, dass in Bezug auf das jüngst vom Bundesverwaltungsgericht ergangene Urteil zum Streikverbot für Beamte zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf bestehe, sondern zunächst die verfassungsgerichtliche Klärung abgewartet werden soll.

Die dbb-Spitze kritisierte erneut die Verfassungswidrigkeit von Abkopplungen bei Besoldungsanpassungen in verschiedenen Bundesländern. Dabei stand die Zukunftssicherung der Beamtenversorgung – insbesondere in den Ländern – ebenso im Fokus, wie die Übertragung der Regelungen aus dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz in die Beamtenversorgung. De Maizière machte seine entschieden zurückhaltende Position einer Übertragung der Rente mit 63 in die Beamtenversorgung deutlich. Die Prüfung der Übertragung der Mütterrente sei schwierig und dauere deshalb an.

Einen detaillierten Meinungsaustausch gab es auch zum Thema Tarifeinheit. Zudem kamen beide Seiten überein, das Thema „Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes“ gemeinsam aufzugreifen und im Wege einer Studie Relevanz und Auswirkungen damit zusammenhängender Phänomene eingehend zu prüfen. Die Gespräche zur möglichen Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und der dienstrechtlichen Begleitung der weiteren Entwicklung des Binnenarbeitsmarktes Bundeswehr müssen fortgesetzt werden.

 

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