Tarifeinigung zum demografischen Wandel im Nahverkehr

Am 3. Juli 2013 haben der dbb und die Vereinigung der Kommunalen Arbeit-geberverbände (VKA) in den Tarifverhandlungen zum demografischen Wandel im Nahverkehr eine Tarifeinigung erzielt. Die Einigung, die insbesondere die Umsetzung der tariflichen Normen auf der betrieblichen Ebene voraussetzt, umfasst die folgenden Punkte:

Geltungsbereich

Der Tarifvertrag gilt direkt für die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr in den Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.

Mit den Kommunalen Arbeitgeberverbänden weiterer Bundesländer werden kurzfristig Verhandlungen zur Übernahme der erzielten Tarifeinigung aufgenommen.

Demografiebudget

Ab Inkrafttreten des Tarifvertrages zum 1. Januar 2014 stellen die jeweiligen Arbeitgeber (Unternehmen) für jedes Jahr ein Budget in Höhe von 1,0 Prozent der Summe der Jahrestabellenentgelte und der Jahressonderzahlung zur Verfügung, um Maßnahmen zur Bewältigung des demografischen Wandels zu finanzieren. Die Aufteilung des Budgets auf einzelne Maßnahmen erfolgt durch eine freiwillige Betriebs- oder einvernehmliche Dienstvereinbarung.

Maßnahmen zur Bewältigung des demografischen Wandels

Einzelne Maßnahmen zur Bewältigung des demografischen Wandels sind zum Beispiel:

Eigenbeiträge der Beschäftigten

Neben der Einbringung des Demografiebudgets durch die Arbeitgeber sind angemessene Beiträge der Beschäftigten unter Berücksichtigung des betrieblichen und individuellen Nutzens festzulegen. Die Eigenbeiträge können in Form von Zeit und/oder Geld, auch aus tariflichen Ansprüchen erbracht werden.

Sonstiges

Zukünftig wird der kommunale Nahverkehr wieder in den Geltungsbereich des Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) aufgenommen.

Die Kostenübernahme der nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz vorgeschriebenen Qualifizierungen sowie die Entgeltfortzahlung der Beschäftigten sind in den jeweiligen landesbezirklichen Tarifverträgen Nahverkehr geregelt. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, wo entsprechende Regelungen fehlen, werden die Kommunalen Arbeitgeberverbände zeitnah zu Verhandlungen aufgefordert.

Die Tarifeinigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien. Wir berichten zeitnah!

 

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