Einkommensrunde 2019

Tarifabschluss für Landesbeschäftigte: Ehrlicher Kompromiss

„Wir haben mit dieser Einigung Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung gehalten und gleichzeitig einen Frontalangriff der Länderarbeitgeber auf die Grundlagen der Entgeltordnung abgewehrt“, kommentierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach das Verhandlungsergebnis zwischen Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 2. März 2019 in Potsdam.

„Die TdL-Forderung nach ‚Neubewertung des Arbeitsvorgangs‘ klingt vielleicht harmlos, hätte aber flächendeckend zu einer zum Teil deutlich schlechteren Eingruppierung für die Beschäftigten geführt. Das hätte jede lineare Erhöhung aufgefressen. Das konnten die Gewerkschaften verhindern“, so der dbb Chef. Das Gesamtpaket der Einigung bezeichnete Silberbach als „den sprichwörtlichen ehrlichen Kompromiss“. Auf der Habenseite stünden das lineare Gesamtvolumen von 8 Prozent, die deutliche Aufwertung der Pflegetabelle im Krankenhausbereich und die vollständige Durchsetzung der Gewerkschaftsforderungen bei den Auszubildenden.

Schmerzhafte Zugeständnisse hätten die Arbeitnehmervertreter vor allem bei der Vertragslaufzeit und beim Thema Strukturverbesserungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels machen müssen. Silberbach: „Gerade in den Mangelberufen hätten wir die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nachhaltiger stärken müssen und können. Mehr Zukunft war mit der TdL aber nicht durchzusetzen. Darauf werden wir in der nächsten Einkommensrunde zurückkommen.“

Volker Geyer, stellvertretender Bundesvorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik im dbb, hatte in den Gremien für die Annahme des Kompromisses geworben, „weil wir in unseren Kernforderungen deutliche Verbesserungen ausgehandelt haben. Linear haben wir ordentlich was erreicht und bei wichtigen Detailforderungen ebenfalls Verbesserungen durchgesetzt, die in den Portemonnaies der Beschäftigten zu spüren sein werden. Dass jedoch die TdL kaum bereit war, strukturelle Defizite des TV-L aufzuarbeiten, darf nicht kleingeredet werden.“

Auch wenn die Tarifverhandlungen mit dem Kompromiss von Potsdam zu Ende gegangen sind, ist die Einkommensrunde insgesamt noch lange nicht vorbei: „Jetzt das Potsdamer Ergebnis schnell und fair auf die Landes- und Kommunalbeamten zu übertragen, ist das Gebot der Stunde“, stellte Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, klar. „Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Landesdienstes stehen auf dem Spiel. Wir erwarten: Kein Zeitspiel! Keine Ausreden! Ob Steuer, Schule, Polizei oder allgemeine Verwaltung: Bei unseren zahlreichen Aktionen sind viele Beamtinnen und Beamte mit dabei gewesen, weil sie Nullrundenrhetorik und Verzögerungstaktik leid sind und klare Ansagen von ihren Landesregierungen haben wollen. Die sind jetzt in der Pflicht!“

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

Entgelterhöhung: Die lineare Steigerung beträgt im Gesamtvolumen 3,2 Prozent (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019, nochmals 3,2 Prozent (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020 und schließlich 1,4 Prozent (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021.

Azubis: Die Ausbildungsentgelte werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro erhöht. Der Urlaubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wieder in Kraft gesetzt.

Pflege: Die Werte und die Eingruppierungsregelungen der Pflegeentgelttabelle des TVöD (P-Tabelle) werden im TV-L übernommen und rückwirkend ab Januar 2019 ebenfalls dynamisiert. Pflegekräfte an Unikliniken ab Entgeltgruppe KR 7 erhalten eine dynamische Zulage von 120 Euro monatlich. Der Zuschlag für Samstagsarbeit wird ab 1. Januar 2020 auf 20 Prozent erhöht. Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit wird 2020 auf bis zu 7 Tage, 2021 auf bis zu 8 Tage und 2022 auf bis zu 9 Tage erhöht.

Sozial- und Erziehungsdienst: Die neu vereinbarten SuE-Tabelle gilt ab 1. Januar 2020.

Lehrkräfte: Die Angleichungszulage wird zum 1. Januar 2019 von bisher 30 Euro um 75 Euro auf 105 Euro erhöht.

Höhergruppierung: Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1 bis 8) beziehungsweise auf 180 Euro (EG 9 bis 14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.

Jahressonderzahlung: Sie wird für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem Niveau von 2018 eingefroren. Allerdings wird zuvor noch die Angleichung Ost an das Westniveau umgesetzt. Danach finden Entgelterhöhungen auch auf die Jahressonderzahlung wieder Anwendung.

Laufzeit: 33 Monate (bis 30. September 2021).

 

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