Tag des Grundgesetzes

Herzlichen Glückwunsch, Grundgesetz!

Vor 71 Jahren, am 23. Mai 1949, war es soweit: Der Präsident des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer (CDU), verkündete das Grundgesetz.

Neun Monate Zeit hatten die 65 Mitglieder des Parlamentarischen Rates damals, um nach der Niederschlagung der NS-Diktatur die verfassungs- und staatsrechtliche Basis für die Gründung der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. Dabei verzichtete der Rat bewusst auf die Bezeichnung „Verfassung“. Diese sollte erst kommen, wenn sie von allen Deutschen oder ihren gewählten Vertretern beschlossen werden könne, woran 1949 die Menschen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und im Saarland gehindert waren. Was als „vorläufige Teilverfassung Westdeutschlands“ geschaffen wurde, sollte der Grundstein für die Re-Demokratisierung und andauernden Frieden in Deutschland sein.

Vieles, was damals noch als neu und einzigartig in einer Verfassung bezeichnet werden konnte – wie zum Beispiel das Festschreiben der zentralen Bedeutung des Grundsatzes der Menschenwürde oder die verfassungsrechtliche Verankerung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (Art. 9 Abs. 3) – hat dazu beigetragen, dass wir heute in einer stabilen Demokratie leben können. Das Grundgesetz hat sich in seiner 71-jährigen Geschichte bewährt und bildet den Kompass für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung.

 

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