GDL fordert Tarifvertrag zur Kurzarbeit

Systemrelevantes Zugpersonal verdient konkreten Schutz

Im Zuge der Coronavirus-Krise wird auch in einer Reihe von Eisenbahnverkehrsunternehmen aller Sparten über die Einführung von Kurzarbeit diskutiert. Um die wirtschaftlichen Nachteile durch das Kurzarbeitergeld für ihre Mitglieder möglichst gering zu halten, fordert die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) den Abschluss eines Tarifvertrages zur Regelung der Einkommensbedingungen bei Kurzarbeit (TV Kurzarbeit) und einem Kündigungsverzicht für die Zeit der Pandemie.

Der TV Kurzarbeit müsse als zentrales Element den Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen während der Ankündigungsfrist, der Kurzarbeit selbst und bis drei Monate nach deren Beendigung enthalten. „Mit der Einführung von Kurzarbeit geht nicht automatisch ein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen einher“ so der GDL Bundesvorsitzende Claus Weselsky am 3. April 2020 in Frankfurt am Main. „Darum wollen wir einen umfassenden Kündigungsschutz tarifvertraglich vereinbaren. Von der von uns gewählten Formulierung sind übrigens auch betriebsbedingte Änderungskündigungen erfasst.“

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des TV Kurzarbeit müsse der Anspruch auf einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld sein. „Dadurch werden unabhängig von der Höhe der angeordneten Kurzarbeit stets 90 Prozent des Nettoentgelts erzielt, das der Arbeitnehmer ohne Kurzarbeit erzielt hätte“, so der GDL Chef und dbb Vize. Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld solle außerdem um die entfallenden Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie der Fahrentschädigung erhöht werden.

„Lokomotivführer, Zugbegleiter, Gastronomiemitarbeiter Disponenten und Ausbilder halten in der Krise als Helden des Alltags den Betrieb aufrecht“, so Weselsky. „Sie verdienen höchsten Respekt und Anerkennung, aber auch ganz konkret weitgehenden Schutz vor finanziellen Nachteilen und sozialen Ängsten.“

 

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