Interview zur Digitalisierung im öffentlichen Dienst

Ständige Erreichbarkeit darf nicht zu Lasten weiblicher Beschäftigter gehen

Die dbb bundesfrauenvertretung hat es sich zur Aufgabe gemacht, den digitalen Wandel im öffentlichen Dienst für Frauen aktiv mitzugestalten. „Der digitale Wandel ist ein Prozess, dessen Ende bisher noch keiner vorhersagen kann. Deshalb raten wir allen weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, sich aufmerksam mit den angesteuerten Veränderungen auseinanderzusetzen“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, im Interview mit „Perspektive Wiedereinstieg“, dem Lotsenportal für Wiedereinsteigerinnen und Berufsrückkehrerinnen.

Wildfeuer machte deutlich, dass es keine Lösung sei, sich dem Druck der ständigen Erreichbarkeit zu unterwerfen. „Das führt langfristig zu hohen psychischen und gesundheitlichen Belastungen, die bis zum Burnout gehen können. Davon hat keiner was. Hier sind die Dienstherren und Arbeitgeber gefragt, sich mit den Beschäftigtenvertretungen an einen Tisch zu setzen, um die gesundheitsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen festzulegen“, hob die Vorsitzende heraus.

Gemeinsam mit dem dbb beamtenbund und tarifunion habe die dbb bundesfrauenvertretung aus diesem Grund die Initiative „diskriminierungsfreies Fortkommen“ im öffentlichen Dienst ins Leben gerufen. „Es geht uns darum, die Beurteilungsmaßstäbe und Beförderungspraktiken im öffentlichen Dienst gendergerecht zu modernisieren und ins digitale Zeitalter zu überführen“, führte Wildfeuer aus. Auf Bundes- und Landesebene würden derzeit Gespräche geführt, um das Bewusstsein der Dienstherren zu schärfen. Arbeit werde zunehmend flexibler und mobiler. Dies sei eines der Argumente, welches Frauen eine bessere Vereinbarkeit von Karriere und Familie verspreche. „Hier müssen wir aber höllisch aufpassen“, warnte die Vorsitzende, „dass gerade ein Mehr an Flexibilität und Mobilität Frauen in ihrer Karriereentwicklung nicht noch weiter zurückwirft.“ Denn gerade im öffentlichen Dienst, in dem der Aufstieg von der dienstlichen Beurteilung abhänge, könnten genau diese beiden Anforderungen zu Fallstricken für Frauen werden. Mobilität werde positiv bewertet, im Sinne von der Bereitschaft, etwa längere Dienstreisen anzutreten oder sich für Beförderungsversetzung zu bewerben. Unter Flexibilität werde vorrangig die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeiteinteilung bewertet, wie etwa im Falle von Überstunden, Wochenend- und Feiertagsdiensten. „In der Regel können hier vor allem Vollzeitbeschäftigte punkten und eben nicht jene, die Teilzeit mit Telearbeit verbinden“, so Wildfeuer.

 

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