Hessen

Sondervermögen gescheitert – neues Corona-Paket gefordert

Das „Sondervermögen“, mit dem die hessische Landesregierung die Folgen der Corona-Pandemie auffangen wollte, ist vor dem hessischen Staatsgerichtshof gescheitert.

Für den dbb Hessen kommt das Urteil nicht überraschend. Dass Hilfe für jene geleistet werden müsse, die durch die Pandemie in Existenznöte geraten sind, sei unstrittig. Es sei aber der Eindruck entstanden, als solle mit dem „Sondervermögen“ vielmehr ein politischer Wunschzettel erfüllt werden.

Mit Befremden hat der dbb Hessen auch die Reaktion der Landesregierung zur Kenntnis genommen. „Es sieht nicht so aus, als würden die Regierenden die richtigen Lehren aus dem Urteil ziehen“, sagt dbb Landesvorsitzender Heini Schmitt am 30. Oktober 2021. Anstatt diese höchstrichterliche Entscheidung zu akzeptieren und entsprechend darauf zu reagieren, versuche man die sehr deutliche Ansage des Gerichts als eine Bestätigung mit kleinen handwerklichen Schönheitsfehlern umzudeuten. Dabei habe das Gericht das „Sondervermögen“ in fast allen wesentlichen Punkten für verfassungswidrig erklärt.

Von der Landesregierung erwartet Schmitt nun, endlich „Schattenboxen und Wortklaubereien“ einzustellen und ein Corona-Paket vorzulegen, das den formalen Vorgaben entspricht.

 

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