Der dbb berlin hat bei Finanzsenator Stefan Evers drei Verbesserungen beim Sonderurlaub für Beamte angeregt.
So sollte künftig auch in Berlin dem erhöhten Erholungsbedürfnis von behinderten Beamtinnen und Beamten ab einem Behinderungsgrad von 25 Prozent mit einen jährlichen Zusatzurlaub von bis zu drei Arbeitstagen Rechnung getragen werden. Im Bundesland Hessen greift eine derartige Regelung bereits.
Auch für besondere Leistungen sollte künftig Zusatzurlaub gewährt werden. Das ist umso dringlicher, als die frühere Möglichkeit, außerordentliche Leistungen mit einem freien Tag zu honorieren, seit Anfang des Jahres weggefallen ist. Der Zusatzurlaub sollte deshalb der Anerkennung und Wertschätzung für Arbeitsleistungen, die über das übliche Maß hinausgehen, dienen. Auch dazu finden sich entsprechende Regelungen in anderen Bundesländern.
Bereits im Januar 2026 hat der dbb berlin auf eine Aktualisierung der Sonderurlaubsbestimmungen gedrängt, und zwar bei Erkrankung von Kindern. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde dem dbb berlin vorgelegt, dass die Beamtinnen und Beamten weiterhin in Analogie zu den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches bei Erkrankung eines jeden Kindes unter zwölf Jahren einen Anspruch auf bis zu 15 Arbeitstagen Sonderurlaub haben, Alleinerziehende längstens 30 Tage pro Kind. Die Verabschiedung dieser Regelung wird kurzfristig erwartet.