Schweizer „Steuer-Spion“: DSTG-Chef begrüßt Verurteilung

Mit großer Genugtuung reagierte die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) auf die strafrechtliche Verurteilung des Schweizer „Steuer-Spions“ Daniel M. durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. „Es ist gut, dass dieses unrühmliche Blatt im Verhältnis der Schweiz zu Deutschland juristisch aufgearbeitet wurde“, sagte der DSTG-Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler am 14. November 2017.

„Unter guten Nachbarn spioniert man nicht, und schon gar nicht späht man deutsche Steuerfahnder aus“, kritisierte Eigenthaler das damalige Verhalten der Schweiz. Die deutschen Steuerfahnder hätten nicht eigenmächtig gehandelt, sondern einen dienstlichen Auftrag erfüllt. Der Ankauf von Steuer-CDs und deren Verwertung sei rechtlich völlig in Ordnung und auch moralisch gerechtfertigt gewesen. Zu Zeiten des Schweizer Bankgeheimnisses habe der Deutschland nicht einfach seine Hände in den Schoß legen können. „Die vielen Selbstanzeigen seit 2012 haben uns nachträglich Recht gegeben“, sagte der DSTG Chef und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende.

Der Schweizer Spion Daniel M. wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt. Das Gericht sah den Vorwurf „geheimdienstlicher Agententätigkeit“ als erwiesen an. M. hatte zuvor gestanden, für den Schweizer Geheimdienst die persönlichen Daten dreier nordrhein-westfälischer Steuerfahnder beschafft zu haben, die am Ankauf von Steuer-CDs mit Daten deutscher Kunden bei Schweizer Banken beteiligt waren. Nicht nachzuweisen war der ursprüngliche Verdacht, einen „Informanten“ in der NRW-Steuerverwaltung platziert zu haben. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung mit einer Geldauflage in Höhe von 40.000 Euro ausgesetzt.

 

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