BvLB fordert klare Mindeststandards für den Gesundheitsschutz

Schulstart nur mit Fahrplan möglich

In der Corona-Krise gibt es keine Blaupause. „Dennoch ist es erschreckend, wie kurz die Halbwertzeit eines gemeinschaftlich abgestimmten Fahrplans zur Wiedereröffnung der berufsbildenden Schulen ist“, kritisierten Joachim Maiß und Eugen Straubinger, Vorsitzende des Bundesverbandes für Lehrkräfte der Berufsbildung (BvLB), am 16. April 2020 die Beschlüsse zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Deutschland. Die zwingend notwendigen hygienischen und strategischen Standards, um einen sicheren Teilschulbetrieb zu gewährleisten, würden die Kultusminister erst am 29. April beschließen. In einigen Bundesländern sei der Schulbetrieb in Teilen dann aber schon längst wieder aufgenommen - zumindest in den prüfungsrelevanten Abschlussklassen.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung entgegen anderer wissenschaftlicher Empfehlungen durchgerungen hat, mit den Abschlussklassen zu starten“, sagte Maiß. „Aber an allererster Stelle steht nach wie vor der Gesundheitsschutz von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern der beruflichen Bildung. Der muss gewährleistet sein, ansonsten kann der Präsenzunterricht auch in Teilen nicht aufgenommen werden“, ergänzte Straubinger.

Dass dennoch einige Bundesländer jetzt ohne klar definierte Mindeststandards vorpreschen, empfinden die BvLB-Vorsitzenden als unverantwortlich und verweisen dabei auf die Besonderheit der beruflichen Bildung: „Während an Gymnasien, Ober- oder Realschulen ca. zu 100 Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs ihre Abschlussprüfungen ablegen wollen und das unter verschärften hygienischen Vorgaben händelbar ist, sprechen wir bei den Berufsbildenden Schulen mit ihren unterschiedlichsten Schulformen unter einem Dach schnell von bis zu 800 Schülerinnen und Schülern, die in die Schulen strömen, um ihre Prüfungen zu schreiben. Da hätten wir gerne verbindliche Vorgaben, wie die gesundheitliche Sicherheit für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden soll. Hier ist die Politik gefordert, unverzüglich zu handeln. Das gilt insbesondere auch bei der Festlegung, wer zu welcher Risikogruppe gehört“, sagte Maiß.

Um mit dem Teilunterricht ab dem 4. Mai - trotz aller im Raum stehenden Fragen und Probleme - starten zu können, appellierten die BvLB-Vorsitzenden an die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler, sich eine Tracking-App aufs Smartphone zu laden. Diese könne das Bewegungsprofil und darüber mögliche Kontakte zu Infizierten in Echtzeit dokumentieren und anonymisiert dem RKI zur Verfügung stellen, um so das Infektionsrisiko zu minimieren.

 

 

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