Berlin

Scharfe Kritik am „Reparaturgesetz“ für die Besoldung

Der dbb berlin hat erneut heftige Kritik am Entwurf des vom Senat vorgelegten „Reparaturgesetzes“ für die Besoldung der Richterinnen und Richter geübt. Es sei absolut nicht nachvollziehbar, dass das Gesetz lediglich Verfassungsverstöße in der Richterbesoldung beseitigt, entsprechende Tatbestände in der Besoldungsordnung A aber völlig außer Acht lässt.

Die verschiedenen Ämter sind im Beamtentum bestimmten Besoldungsordnungen zugeordnet. Die Besoldungsordnung A ist beispielsweise für weite Teile der allgemeinen Verwaltung relevant, die Besoldungsordnung R für Richterinnen und Richter und die Besoldungsordnung W für Professorinnen und Professoren. Laut Bundesverfassungsgericht hat die Besoldung der Richterinnen und Richter nach R1 und R2 in den Jahren 2009 bis 2015 und nach R3 im Jahre 2015 klar gegen die amtsangemessene Alimentation verstoßen und das Gericht hat das Land zu entsprechenden Korrekturen bis 1. Juli 2021 aufgefordert.

Der dbb berlin kritisiert, dass der Senat sich hinter dem Wortlaut dieses Urteils „verschanze“. Dabei sei unzweifelhaft und mit eindeutigen Berechnungen belegt, dass diese Verfassungsverstöße nicht nur die Besoldungsordnung R betreffe, sondern alle Beamtinnen und Beamten, insbesondere in der Besoldungsordnung A. Dieses Problem werde mit dem „Reparaturgesetz“ aber nicht gelöst. „Hier soll einmal mehr auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten gespart und die gerechte Besoldung vorenthalten werden, bis Karlsruhe das Land in einem weiteren Urteil zur Zahlung verpflichtet“, hieß es dazu vom dbb Landesbund am 22. April 2021.

Doch damit nicht genug: Der Senat wolle den Betroffenen auch nur für die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts genannten Zeiträume entsprechende Nachzahlungen leisten, obwohl die Verstöße gegen die amtsangemessene Alimentation 2015 keineswegs ein Ende gefunden hätten. „Die durchsichtige Zeitschinderei, die mit dem ‚Reparaturgesetz‘ in seiner jetzigen Fassung betrieben wird, schafft Ungerechtigkeit, missachtet die Verfassungsverpflichtung nach Artikel 33 Grundgesetz und vergiftet unnötig das gegenseitige Vertrauen zwischen Dienstherrn und Beschäftigten“, so der dbb berlin. Der Landesbund forderte nachdrücklich die Einbeziehung aller Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnung A in das Gesetz sowie die Erweiterung der Reparaturen auf die Folgejahre nach 2015.

 

 

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