Schaffung einer Entgeltordnung für Hessen

Am 2. November 2012 haben sich Vertreter der dbb tarifunion sowie der DGB-Gewerkschaften mit Vertretern der Arbeitgeber getroffen, um das Verfahren zur Schaffung einer Entgeltordnung zum TV-H zu vereinbaren. Ausgangspunkt ist, dass die Tarifpartner während der Einkommensrunde 2011 vereinbart hatten, bis spätestens zum 1. Januar 2014 eine Entgeltordnung in Kraft zu setzen.

Zu diesem Zweck werden noch in diesem Jahr – am 17. Dezember 2012 – die jewei-ligen Forderungspapiere ausgetauscht. Am 22./23. Januar 2013 findet dann die erste Verhandlungsrunde im neuen Jahr statt – unter Beteiligung der Verhandlungskommissionen. Für die Termine danach wird eine Arbeitsgruppe von jeweils fünf Vertretern auf beiden Seiten eingesetzt, die zu den jeweiligen Terminen um Fachleute verstärkt werden kann. Für diese Arbeitsgruppe wurden zunächst zwei Termine vereinbart, zunächst vom 18. bis zum 20. März 2013 und dann am 8./9. April 2013. Aus dieser Zeitleiste wird deutlich, dass beide Seiten, Arbeitgeber und Gewerkschaften, das Thema Eingruppierung und die eingegangene zeitliche Verpflichtung sehr ernst nehmen, da man sich einig war, während der Entgeltrunde, die in Hessen am 1. Februar 2013 beginnt, keine Pause einlegen zu wollen.

Für den Auftakttermin im Januar haben die Tarifpartner vereinbart, sich zunächst über die Eingruppierungsmerkmale zu verständigen, die in Hessen in beiderseitigem Einvernehmen nicht benötigt werden. Sodann wird gemeinsam geprüft, welche Eingruppierungsmerkmale es in Hessen nicht geben kann, weil es den Bedarf schlicht nicht gibt. Schließlich wird der Themenplan für die nachfolgenden Termine aufgestellt werden.

Nach der Abklärung des Zeit- und Themenplans sind Arbeitgeber und Gewerkschaften beim eingangs genannten Auftakttermin in die inhaltliche Debatte eingestiegen. Konkret wurde ein erster Durchgang durch die erlässlichen Regelungen zur Eingruppierung vorgenommen.

Soweit sich ein Termin, bei dem die Abklärung des formellen Vorgehens im Vorder-grund stand, bewerten lässt, ist festzustellen, dass von beiden Seiten eine hohe Bereitschaft bestand, zeitlich und thematisch einen Fahrplan zu entwickeln, der das eingangs genannte Ziel einer Entgeltordnung für das Land Hessen bis spätestens zum 1. Januar 2014 realistisch erscheinen lässt.

 

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