Rentenregelungen – entweder generell übertragen oder gar nicht

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat bekräftigt, dass die jüngsten Verbesserungen im Rentenrecht wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden müssen. Im Gespräch mit der Zeitung „Schwarzwälder Bote“ (Ausgabe vom 8. Dezember 2014) verwies er darauf, dass „man über Jahrzehnte hinweg Verschlechterungen in der Rente auch auf die Beamten übertragen“ hat.

„Also die Anhebung der Altersgrenze in Richtung 67 Jahre oder die Absenkung des Versorgungsniveaus von 75 auf 71,5 Prozent der letzten Bruttobezüge. Wenn jetzt mal etwas Positives kommt wie die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren mit 63 oder auch die Mütterrente, die verbessert worden ist, dann können wir nicht einfach so tun, als wären die Beamten jetzt nicht mit dabei. Entweder man macht generell wirkungsgleiche Übertragung oder man lässt es ganz. Wir sagen, das muss man parallel vollziehen, bei negativen wie bei positiven Entwicklungen“, so der dbb Chef.

In der Frage der Mütterrente sei in Bayern eine Umsetzung erreicht worden, stellte Dauderstädt fest. „Mit dem Bund streiten wir noch. Wir haben die Hoffnung gehabt, der Bund würde das auch nachvollziehen. Nun warten viele Bundeslander ab, was der Bund macht. Wir haben unsere Forderung aber keineswegs aufgegeben“, sagte Dauderstädt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière habe zwar jetzt erklärt, er werde dazu kein Gesetz vorlegen. „Aber wir sehen uns im Januar auf unserer Jahrestagung in Köln, und ich habe ihm schon angekündigt, dass wir da wieder das Florett kreuzen werden. Ich würde es auch aushalten, wenn Verbesserungen erst im nächsten oder übernächsten Jahr eintreten. Dann aber mit Wirkung auf die Vergangenheit.“

 

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