Postbank und Deutsche Bank verschmelzen

Rechte der Postbeamten müssen gewahrt werden

Die Postbank, neben Telekom und Deutscher Post ein originäres Postnachfolgeunternehmen (PNU), soll noch in diesem Jahr mit der neuen Privatkundensparte der Deutschen Bank verschmelzen. Damit wird die aus der Fusion hervorgehende „Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG“ zum neuen PNU, womit auch die entsprechende Dienstherrenbefugnis übertragen wird.

Am 26. März 2018 nahmen der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Volker Geyer und die Bundesvorsitzende der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM), Christina Dahlhaus, am Beteiligungsverfahren für die dazu notwendige beamtenrechtliche Rechtsverordnung im Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Berlin teil.

Geyer und Dahlhaus kritisierten, dass der Übergang durch eine bloße Rechtsverordnung erfolgt, und nicht durch ein förmliches Gesetz. Im Vorfeld hatte der dbb sich für eine Änderung des zugrundeliegenden Verfassungsartikels (Art. 143b GG) ausgesprochen, wenn der Bestand der ursprünglichen Postnachfolgeunternehmen verändert wird.

Für die dbb Vertreter sei in erster Linie entscheidend, dass die Rechte der immer noch rund 6 000 von der Fusion betroffenen Beamten der Postbank auch in Zukunft gewahrt bleiben. Bisher werden sie lediglich in einer letztlich nicht verbindlichen Entwurfsbegründung erwähnt. Geyer und Dahlhaus forderten, eine entsprechende Vorgabe in den Regelungstext zur Verschmelzung aufzunehmen.

 

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