Postnachfolgeunternehmen: dbb kritisiert geplante Vorruhestandsregelung

Die Vorruhestandsregelungen für die Postnachfolgeunternehmen (Post, Postbank und Telekom) laufen aus. Am 4. Januar 2017 diskutierte Hans Ulrich Benra, Fachvorstand Beamtenpolitik und stellvertretender Bundesvorsitzenden des dbb, mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums und weiteren Gewerkschaftern über mögliche Alternativen. Deutliche Kritik übte Benra am Modell des „engagierten Ruhestandes“. Demnach soll bis 2020 der Vorruhestand ab dem 55. Lebensjahr an eine mindestens einjährige Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst, eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit oder eine Familienpflege geknüpft werden. „Ohne eine gemeinnützige Tätigkeit in Frage zu stellen, werden mit dem Gesetzentwurf zwei Sachverhalte verbunden, die keinerlei Bezug zueinander aufweisen. Ich habe rechtliche Zweifel, ob das geht“, so Benra.

Weiterhin wurde eine Konkretisierung der Inanspruchnahme und der Behandlung möglicher Störfälle erörtert. Der dbb betont, dass die ehrenamtlichen Funktionen zumutbar und ortsnah verfügbar sein müssen. Das sei insbesondere beim Bundesfreiwilligendienst in ländlichen Räumen nicht gesichert. Gelöst werden müssten auch Fälle, in denen während der ehrenamtlichen Tätigkeit eine längere oder auch dauerhafte Erkrankung eintritt oder in denen ohne eigenes Verschulden eine angetretene Stelle wegfalle. Der Wegfall des Ausgleichsbetrages aus nicht verschuldeten Umständen dürfe nicht zu gravierenden dauerhaften Einkommensverlusten führen. Schließlich fordert der dbb für Beamtinnen und Beamte, die nicht mit dem 55. sondern erst ab dem 60. Lebensjahr den Vorruhestand in Anspruch nehmen wollen, eine entsprechende Reduzierung der Pflichtzeiten.

 

zurück