Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Polizeiliche Kriminalstatistik 2018: Zahl der registrierten Straftaten sinkt

Laut neuester Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im vergangenen Jahr 5,55 Millionen Straftaten von der Polizei registriert, ein Rückgang um 3,6 Prozent. Vor allem im Bereich der Wohnungseinbruchskriminalität ist ein signifikanter Rückgang zu verzeichnen.

Die DPolG zeigte sich am 2. April 2019 insgesamt zufrieden mit der Entwicklung. Der „Dreiklang aus mehr Personal bei der Polizei, besserer technischer Ausstattung sowie Gesetzesanpassungen und -verschärfungen“ schlage sich in der Statistik nieder. DPolG Chef Rainer Wendt sagte: „Die Polizei leistet hervorragende Arbeit, das zeigt sich auch in der gestiegenen Aufklärungsquote. Allerdings ist die Kriminalstatistik eine Arbeitsstatistik der Polizei und spiegelt nur begrenzt die tatsächliche Kriminalitätslage wider. Deshalb muss weiterhin in Personal, Technik und bessere Gesetze investiert werden.“

Erschreckend, so Wendt, sei die gestiegene Zahl der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte (um fast 40 Prozent auf 34.168 Fälle). Wendt: „Die besorgniserregende Zahl ist zum einen auf die veränderte Gesetzeslage zurückzuführen, nach der solche Straftaten jetzt präziser erfasst werden. Hinzu kommt leider auch eine gesunkene Hemmschwelle, die sich in steigenden Aggressionen und Gewalthandlungen gegenüber Einsatzkräften bemerkbar macht. Solcher Gewalt müssen Bürgerinnen und Bürger und politische Entscheidungsträger mit Null Toleranz entgegentreten. Überdies setzen wir auch auf technische Unterstützung. Der Einsatz von Bodycams in immer mehr Bundesländern zeigt, dort, wo sie eingeschaltet sind, können sie deeskalierend wirken.“

Bereits in der Vorwoche hatte Wendt sich zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geäußert, dass Fußballvereine an den Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisiko-Spielen beteiligt werden können. Er sei „sehr zufrieden“, und die DPolG sehe sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Wenn ein Bürger den Staat in Anspruch nehme und etwa einen Reisepass beantrage, müsse er auch eine Gebühr dafür zahlen. „Beim Fußball muss es entsprechend Gebührenbescheide für die Fußballverbände geben. Das ist nur fair“, so Wendt am 29. März 2019. Mehr noch: Nach Ansicht der DPolG sollten Bundesländer auch bei anderen kommerziellen Großveranstaltungen wie etwa Rockkonzerten oder großen Sportveranstaltungen die Veranstalter an den Kosten beteiligen können. „Überall da, wo viel Geld verdient wird, sollten die Ausrichter entsprechende Gebühren entrichten“, sagte Wendt.

 

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