Unterhalt

Pflegebedürftige Eltern: Gesetzentwurf soll Familien entlasten

Der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Horst Günther Klitzing hat die Absicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Kinder beim Unterhalt für pflegebedürftige Eltern entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zu entlasten, begrüßt.

„Damit würde nicht nur das Portemonnaie der Kinder, sondern auch das Verhältnis von Kindern und Eltern spürbar entlastet“, sagte Klitzing am 24. April 2019 in Berlin. Viele ältere Menschen müssten sich dann keine Gedanken mehr darüber machen, ob ein Umzug ins Pflegeheim dazu führt, dass ihre Kinder zuzahlen müssen. Die im entsprechenden Gesetzentwurf geplante Einkommensgrenze von 100.000 Euro im Jahr, ab der auf finanzielle Mittel der Kinder zurückgegriffen werden soll, werde ihnen die Entscheidung leichter machen. „Viel zu oft entscheiden sich pflegebedürftige Menschen gegen einen Umzug ins Pflegeheim, weil sie ihre Kinder nicht belasten wollen“, so der Chef der dbb Senioren.

Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) liegt ein vertraulicher Gesetzentwurf für ein „Unterhaltsentlastungsgesetz“ vor, nach dem eine erhebliche Entlastung von Familienangehörigen beim Unterhalt für pflegebedürftige Eltern geplant ist. Laut RND soll das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Ziel sei „eine substanzielle Entlastung unterhaltsverpflichteter Kinder und Eltern sowie deren Familien“. Die Kosten übernehme der Staat.

 

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