Gesundheit

Pflege: Reformen bei Leiharbeit und Personalausstattung

Die Bundesregierung will den Einsatz von Leiharbeitskräften in der Pflege reduzieren. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant zudem, im kommenden Jahr die Personalausstattung in pflegeintensiven Bereichen neu zu justieren. Der dbb hat die Vorhaben grundsätzlich begrüßt.

Die Bundesregierung arbeitet bereits seit einiger Zeit daran, mit einer "Konzertierten Aktion" die Pflegesituation in Deutschland zu verbessern. Federführend sind dabei das Familien-, Arbeits- und Gesundheitsministerium. Ein Ergebnis der Beratungen ist, dass Kliniken künftig das Ausweichen auf Pflege-Leiharbeitskräfte erschwert werden soll.

So sollen die Kosten für Leiharbeit nur bis zum Tariflohn von den Krankenkassen refinanziert werden. Darüberhinausgehende Kosten, wie zum Beispiel Provisionen für die Vermittlung der Leiharbeitskräfte, können die Kliniken dann nicht mehr abrechnen. Erreicht werden soll das mit einem entsprechenden Änderungsantrag zum "MDK-Reformgesetz", das am 26. September 2019 in die Erster Lesung im Bundestag beraten wurde. „Die geplante Regelung kann helfen, Leiharbeit in der Pflege für die Krankenhäuser unattraktiv zu machen und Anreize zu schaffen, Pflegekräfte fest anzustellen“, so der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb Volker Geyer.

Die Zahl der Leiharbeitskräfte in den Pflegeberufen ist deutschlandweit zwischen 2005 und 2017 von etwa 3.000 auf 24.000 angestiegen. Der dbb fordert seit Längerem, den Missbrauch der Leiharbeit gesetzlich zu beenden. Das bei der Einführung der Leiharbeit ursprüngliche Ziel, damit nur Belastungsspitzen abzubauen, ohne die Stammbelegschaft zu erhöhen, werde von vielen Arbeitgebenden schon lange nicht mehr verfolgt, erklärte Geyer. Mit der Neuregelung werde zudem die tarifvertragliche Bezahlung in der Pflege gestärkt, was die Berufe insgesamt attraktiver mache.

Mit Blick auf die BMG-Pläne für Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Bereichen hat der dbb davor gewarnt, dass Kliniken sich künftig nur an diesen gesetzlichen Mindeststandards orientieren. „Die Schaffung von Personaluntergrenzen klingt zunächst nach einer sinnvollen Verbesserung. Es ist jedoch zu befürchten, dass diese Untergrenzen dann als ausreichende Mindestausstattung gesehen werden. Ein Planen über Soll muss aber die Regel sein, nicht die Ausnahme“, erklärte dbb Chef Ulrich Silberbach am 1. Oktober 2019. Dies habe man gegenüber dem BMG sowohl in vielen Gesprächen als auch in einer entsprechenden Stellungnahme deutlich gemacht.

Die Gefahr, dass lediglich Personalverlagerungen zwischen den einzelnen Bereichen eines Krankenhauses vorgenommen werden könnten, um die Personalquoten in den entsprechenden Stationen zu erfüllen, sei hingegen durch eine entsprechende Regelung im Verordnungsentwurf gebannt. Silberbach: „Das begrüßen wir ausdrücklich. Derartige Manöver gefährden das Patientenwohl und verlagern nur die Probleme, die durch eine unzureichende Personalstärke entstehen.“

Ein Problem sehe der dbb bei der Berechnung und bei der Mitteilungspflicht bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Personalausstattung, da hier mit Durchschnittswerten gearbeitet werden soll – ohne spezielle Betrachtung einzelner Schichten. Silberbach: „Zwischendienste werden zwar anteilig der Früh- und Spätschicht zugeschlagen. Aus unserer Sicht eröffnet die Durchschnittsbildung allerdings zu viel Gestaltungsspielraum für die Arbeitgeber. Hier sollte nochmal nachgedacht werden.“

 

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