Thüringen

Personalvertretung soll gestärkt werden

Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen setzt sich für bessere Regelungen für die Personalvertretungen ein.

Bei einer Anhörung vor dem Innen- und Kommunalausschuss des Landtages forderte tbb Chef Helmut Liebermann eine Ausweitung der Freistellungsstaffel und die Erweiterung des Mitbestimmungskatalogs. Darüber hinaus sollte ein Personalrat aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, um eine kontinuierliche Arbeit zu garantieren.

In dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf konnte der tbb bereits einige seiner früheren Anregungen wiederfinden: So wurde das Einigungsstellenverfahren ausgeweitet, das Antragserfordernis für die Beteiligung des Personalrates teilweise zugunsten der obligatorischen Beteiligung ersetzt und vor allem die Rechte der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (ARGE HPR) auf Abstimmung von Angelegenheiten, die für die Beschäftigten von allgemeiner Bedeutung sind und über den Geschäftsbereich einer obersten Landesbehörde hinausgehen, ergänzt.

Der tbb begrüßte ebenso, dass seine Forderung nach einem Wirtschaftsausschuss nachgekommen wurde. Auch die Anregung, den Personalräten die Bildung dienststellenübergreifender Arbeitsgruppen zu ermöglichen, wurde in den Entwurf aufgenommen. Gut ist auch, dass das Initiativrecht des Personalrates gestärkt werden soll. Positiv zu werten sei zudem, dass der Forderung nach Ausweitung der Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen nachgekommen wurde. Vorgesehen ist außerdem, die Amtszeit der Personalräte von bisher vier auf fünf Jahre zu verlängern. Darüber hinaus soll die Möglichkeit zum Abschluss von Dienstvereinbarungen erweitert werden.

Das Personalvertretungsgesetz wurde von den Abgeordneten in den Innenausschuss verwiesen, wo es in den kommenden Wochen weiter beraten wird.

 

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