Sachsen-Anhalt

Personalräte müssen handlungsfähig und gesund bleiben

Der dbb sachsen-anhalt fordert in einem Schreiben vom 7. Januar 2021 die Landesregierung Sachsen-Anhalt auf, für die Personalräte geeignete rechtliche Regelungen während der Pandemie zu schaffen. Den Personalräten muss es möglich sein, rechtskonform Beschlüsse außerhalb einer Präsenzsitzung zu fassen.

„Es kann nicht sein, dass Personalräte und damit auch Beschäftigte der Landesverwaltung einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt werden“, sagte Wolfgang Ladebeck, Landesvorsitzender des dbb sachsen-anhalt. „Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sichern. Es liegt in seiner Verantwortung, die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und, wenn nötig, Änderungen vorzunehmen.“

Anlass war ein Schreiben der Staatskanzlei an den Hauptpersonalrat des Ministeriums für Inneres und Sport vom 22. Dezember 2020, indem der Finanzstaatssekretär Rüdiger Malter der Auffassung ist, dass Personalratssitzungen mit mehreren Personen gefahrlos stattfinden können. Im letzten Jahr hatte der Landtag ein Gesetz zur Durchführung von alternativen Beschlussmöglichkeiten verabschiedet, das aber mittlerweile ausgelaufen ist. „Leider wurde es seitens der Landesregierung versäumt, das Gesetz erneut in den Landtag einzubringen“, so Ladebeck.

Gerade in der aktuellen Situation sei ein kontinuierlicher und umfassender Austausch mit der Dienststelle unverzichtbar. Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik wäre dabei sinnvoll, damit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können. Daher sei durch die Dienststelle zu gewährleisten, dass der Personalrat auf funktionierende Technik zurückgreifen könne. „Letztlich kann eine fristgerechte Beteiligung des Personalrates hiervon abhängen“, sagte Ladebeck.

 

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