Berlin

Personalräte: Handlungsfähigkeit erhalten

Der dbb berlin hatte die Vorsitzenden der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus aufgefordert, durch eine kurzfristige Änderung des Berliner Personalvertretungsgesetzes die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen unter Corona-Bedingungen sicherzustellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 18. März 2021 im Abgeordnetenhaus beschlossen.

Hintergrund der dbb Initiative war die Tatsache, dass rein gesetzestechnisch Personalratssitzungen bislang nur in Form von Präsenzsitzungen vor Ort vorgesehen waren. Wegen der gegenwärtigen Infektionsrisiken sind derartige Zusammenkünfte – insbesondere bei großen Gremien – nicht mehr möglich. Zum Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind deshalb gesetzgeberische Maßnahmen notwendig, die auch in Videokonferenzen gefasste Beschlüsse der Gremien rechtssicher machen. Das Abgeordnetenhaus hat einen entsprechenden Gesetzentwurf am 18. März 2021 verabschiedet.

Über die Gesetzesänderung hinaus fordert der dbb berlin, dass die Dienststellen den notwendigen Geschäftsbedarf (technische und räumliche Ausstattung) gemäß Personalvertretungsgesetz sicherstellen. So sollte auch für den Fall der zwingenden Notwendigkeit einer digitalen Personalversammlung vorgesorgt werden.

 

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