Schutz vor Benachteiligungen unzureichend

Personal- und Betriebsratsmitglieder mit befristeten Arbeitsverträgen

Der Schutz vor Benachteiligungen ist nach Auffassung des dbb Bundeshauptvorstandes bei Personal- und Betriebsratsmitgliedern mit befristeten Arbeitsverträgen nicht ausreichend. Der dbb soll sich deshalb gegenüber der Politik dafür einsetzen, dass auch dieser Personenkreis künftig einen effektiven Schutz genießt.

Insbesondere müsse den Arbeitgebern die Beweislast dafür auferlegt werden, dass eine Weiterbeschäftigung über den Befristungsablauf hinaus unzumutbar ist. Auf die von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe im Rahmen des § 78a BetrVG/ § 9 BPersVG soll zurückgegriffen werden.

 

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