Tarifverhandlungen fortgesetzt

Örtlicher Tarifvertrag Fahrdienst bei der VAG Nürnberg

Am 2. Mai 2011 haben die dbb tarifunion und die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) die Tarifverhandlungen zum Örtlichen Tarifvertrag Fahrdienst (TV-N Nürnberg) nach langer Unterbrechung fortgesetzt. Zentrales Thema der im November 2009 begonnenen Verhandlungen ist die regelmäßige Arbeitszeit und die Jahresarbeitszeit im Zusammenhang mit der Dauer des geltenden Turnusbetriebs und der Übertragung der in diesem Zeitraum erbrachten Mehr- oder Minderleistung in den folgenden Turnus. Derzeit wird gemäß § 2 Abs. 1 TV-N Nürnberg für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen Arbeitszeit der Zeitraum von einem Jahr zu Grunde gelegt. Liegt in diesem Zeitraum eine Minderleistung vor, sind je nach Höhe ein beziehungsweise zwei Dienste nachzuleisten.

In den gestrigen Tarifverhandlungen stellte der Arbeitgeber Anpassungsvorschläge des geltenden Tarifvertrages vor. Vorgeschlagen wurde unter anderem, für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen Arbeitszeit das Vielfache eines Turnus, das 52 Wochen am nächsten kommt, zu Grunde zu legen. Darüber hinaus wurden Regelungen zur Übertragung von Mehr- und Minderleistung vorgestellt. Generell soll eine Minderleistung von bis zu Minus 15 Stunden in den nächsten Ausgleichszeitraum übertragen werden. Über Minus 15 Stunden hinausgehende Stunden sollen entfallen. Eine Mehrleistung von bis zu 10 Stunden soll grundsätzlich in den nächsten Ausgleichszeitraum übertragen werden. Liegt eine Mehrleistung von mehr als 10 Stunden vor, so soll die Differenz größer als 10 Stunden auf dem Freizeitkonto gutgeschrieben und nach Ende des Ausgleichszeitraums mit einem Überstundenzuschlag ausbezahlt werden.

Die Vorschläge des Arbeitgebers wurden durch die dbb tarifunion kritisch beurteilt. Nach einem intensiven und regen Austausch wurde vereinbart, dass die dbb tarifunion dem Arbeitgeber in den nächsten Wochen Vorschläge zur Übertragung der Mehr- und Minderleistung übermittelt. Anschließend soll ein weiterer Verhandlungstermin mit dem Arbeitgeber verabredet werden.

 

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