Bundesrats-Präsident Horst Seehofer und dbb Bundeshauptvorstand:

Öffentlicher Dienst ist Garant für staatliche Handlungsfähigkeit

Deutschlands öffentlicher Dienst muss als Garant für die staatliche Handlungsfähigkeit stark bleiben. Darin waren sich Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und die Mitglieder des dbb Bundeshauptvorstandes bei ihrem heutigen Zusammentreffen in Berchtesgaden einig. Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen machte gegenüber Seehofer, dem derzeit amtierenden Präsidenten des Bundesrats, deutlich, dass dringender Handlungsbedarf bestehe, um die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und damit die des Staats sicherzustellen: Umgehend habe die Politik die Privatisierung von Staatsaufgaben zu stoppen und den Abbau der Altschulden in Angriff zu nehmen.

Mit Blick auf die demografischen Herausforderungen müsse eine aktive Nachwuchssicherung für den Staatsdienst betrieben werden, zu der auch die Sicherung des Beamtenstatus zähle, so Heesen. „Gemeinsam müssen wir den Dienstleistungsgedanken als Maxime des Handelns im öffentlichen Dienst durchsetzen, nach innen und außen deutlich machen, dass wir uns um die Menschen kümmern. Das wird helfen, die Menschen für den Dienst am Gemeinwesen und damit zwangsläufig auch für den Staat und sein Tun einzunehmen. Denn es sind der öffentliche Dienst und seine Beschäftigten, die den Bürgerinnen und Bürgern ihren Staat nahebringen“, betonte der dbb Chef.

Bayerns Regierungschef bedankte sich vor dem dbb Bundeshauptvorstand für die Leistungen des öffentlichen Dienstes und erinnerte daran, dass Deutsche Einheit und wirtschaftliche Stabilität ohne die hochqualifizierten Beamten und Angestellten undenkbar seien. Vor dem Vorwurf überbordender Bürokratie nahm Seehofer den öffentlichen Dienst in Schutz: Bürokratie entstehe nicht durch die Mitarbeiter, sondern durch politische Entscheidungen. Auch der Bundesratspräsident sieht im demografischen Wandel aktuell die größte Herausforderung für den öffentlichen Sektor und beschrieb als ein strategisches Beispiel für den Umgang hiermit das bayerische Altersteilzeit- und flexible Ruhestandseintrittsmodell für die Beamten des Freistaats.

 

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