Rundfunkkommission der Länder:

Öffentlich-Rechtliche nicht zum „Nischenrundfunk“ machen

Die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder und rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer lehnt einschneidende Programmeinschränkungen bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ab. Im „dbb magazin“ (Ausgabe Oktober 2016) erinnerte Dreyer daran, dass der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen die Bereiche Bildung, Kultur, Information und Unterhaltung einschließt.

„Insofern sind fiktionale Formate wie etwa der sonntägliche ‚Tatort‘ oder auch andere Krimis ebenso wie die Übertragung von Sportveranstaltungen oder Shows von diesem Programmauftrag umfasst.“ Es habe immer wieder Forderungen gegeben, der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe nur das senden, was die privaten Sender nicht anbieten. Dazu Dreyer: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf aber, wie schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, nicht zum reinen ‚Nischenrundfunk‘ herabgestuft werden. Es muss dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglich sein, im Interesse der Zuschauerinnen und Zuschauer die ganze Breite gesellschaftlich relevanter Themen und Bereiche abzudecken.“

Die Rundfunkkommission der Länder versteht sich als Gesprächsforum für deren gemeinsame Medienpolitik. Neben dem Thema Rundfunkbeitrag werde derzeit auch der Einsatz für eine weitere Liberalisierung der Werbezeiten und für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz diskutiert, so Dreyer. Sie verwies auch darauf, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den vergangenen Jahren deutliche Einsparungen, insbesondere im Bereich Personal, erzielt habe. „So wurden in den ARD-Anstalten zwischen 2012 und 2016 über 400 Stellen, beim ZDF zwischen 2009 und 2016 rund 200 Stellen eingespart. Die Anstalten planen darüber hinaus, im Rahmen ihrer Konzepte bis 2020 weitere Stellenstreichungen“, sagte Dreyer. Auch durch Kooperationen im Verwaltungs- und Programmbereich seien Kosten gesenkt worden. „Diese Bemühungen haben unter anderem dazu geführt, dass seit 2009 keine Rundfunkbeitragserhöhung erforderlich war.“ Vielmehr konnte eine Reduzierung des monatlichen Beitrags beschlossen werden.

Zur Empfehlung der KEF (Kommission zur Erfassung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten), den Rundfunkbeitrag um 30 Cent zu senken, sagte Dreyer, es sei ihre Aufgabe als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, gemeinsam mit den anderen Regierungschefs die KEF-Empfehlung „auf unser Ziel der Beitragsstabilität hin zu überprüfen“. Daher müsse man sich sehr genau ansehen, wie sich eine Beitragssenkung zum jetzigen Zeitpunkt auf die weitere Beitragsentwicklung auswirken würde.

Die Rundfunkangelegenheiten der Länder werden traditionell von Rheinland-Pfalz koordiniert. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat den Vorsitz der Rundfunkkommission.

 

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