NRW: Widersprüche und Anträge wegen Anpassung der Familienzuschläge werden auf Antrag ruhend gestellt

Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen sowie des Verwaltungsge-richts Köln hatten zuletzt die Frage aufgeworfen, ob die Alimentation kinderreicher Beamter rech-tens ist. Der DBB NRW hatte daher den Betroffenen empfohlen, einen Antrag auf entsprechende Erhöhung der Besoldung beziehungsweise Versorgung zu stellen und gegen die Höhe der Fami-lienzuschläge Widerspruch einzulegen (vgl. dbb aktuell 36/2017).

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat nunmehr ausdrücklich erklärt, dass diese Anträge/Widersprüche wiederum auf Antrag bis zu einer abschließenden höchstrichterlichen Klärung ruhend gestellt werden und auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird, teilte der DBB NRW am 7. Dezember 2017 mit. Es sei den Betroffenen daher zur Rechtswahrung zu empfehlen, das Ruhen des Verfahrens sowie die Erklärung des Verzichts auf die Einrede der Verjährung zu beantragen. Hierzu könne der dem Inhalt des Erlasses angepasste Musterantrag/-widerspruch verwendet werden, der auf der Internetseite des DBB NRW zur Verfügung gestellt wird. Der Antrag/Widerspruch sei jährlich zu wiederholen.

 

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