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Die Tarifverhandlungen zwischen dem dbb und dem Arbeitgeber AIRSYS, dem IT-Dienstleister am Flughafen Hamburg, über ein neues Eingruppierungssystem drohen zu scheitern. Auch in der Verhandlungsrunde am 20. September 2021 war AIRSYS nicht bereit, weitere Erfahrungsstufen als Entwicklungsmöglichkeit für die Kolleginnen und Kollegen zu vereinbaren. Der dbb Verhandlungsführer Michael Adomat erklärt: „Wir sind als Tarifparteien angetreten, um die Eingruppierung bei AIRSYS transparenter und zeitgemäßer zu machen. Wir wollten dem harten Konkurrenzkampf auf dem IT-Arbeitsmarkt um die besten Köpfe mit einem verbesserten System begegnen. Wir als dbb haben allerdings von Anfang an klargemacht, dass für uns zu einem modernen Eingruppierungssystem auch gute Perspektiven für die Kolleginnen und Kollegen gehören, und zwar in Form von Erfahrungsstufen. AIRSYS ist jedoch nur bereit, zwei abgesenkte Stufen unterhalb der angebotenen Endstufe einzuziehen. Das Angebot vom heutigen Tag hat sich sogar im Vergleich zum letzten Angebot noch einmal verschlechtert. Das hat unsere Kommission klar abgelehnt.“ Beide Seiten werden jetzt intern beraten, wie mit der Situation umgegangen werden soll. Neue Verhandlungstermine wurden zunächst nicht vereinbart. Über weitere Entwicklungen werden wir jeweils aktuell informieren.

Der Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) wollte mit dem dbb am 16. September 2021 unter anderem über die Umkleidezeiten im Zusammenhang mit der Dienstkleidung der Beschäftigten sprechen. Hintergrund des geplanten Gesprächs war der im November 2020 zwischen KAV NW und dbb abgeschlossene 13. Änderungstarifvertrag Nahverkehr. Darin wurde auf Wunsch der Arbeitgebenden eine Vereinbarung zu Gesprächen getroffen, die diesen in den kommenden Jahren besonders wichtig erschienen - eben zum Beispiel bezüglich der Umkleidezeiten im Zusammenhang mit der Dienstkleidung der Beschäftigten und der Mitnahme von Gegenständen, die im Zeitalter der Digitalisierung immer relevanter wird. Die dbb Verhandlungskommission erwartete daher beim dem Gespräch ein konkretes Angebot der Arbeitgeberseite. Überraschenderweise herrscht jedoch derzeit Uneinigkeit auf Seiten der Arbeitgebenden, so dass aktuell keine konkrete Position kommuniziert werden kann. Eine zeitnahe Klärung bezüglich der genannte Themen wäre eigentlich insofern wichtig, als dass im Tarifvertrag eine Stichtagregelung für eine Einigung vorgesehen ist: Wenn sie bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt, bleibt die Freistellungsregelung für den 24. Dezember 2021 (Heiligabend) bestehen, andernfalls fällt diese weg. Da auch die Arbeitgebenden einsehen, dass es unfair wäre, diese Regelung auslaufen zu lassen, obwohl sie derzeit keine Verhandlungen führen können, haben die Parteien sich darauf verständigt, die Freistellungsregelung bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Im März 2022 soll es dann neue Gespräche geben. So bleibt genug Zeit zur Vorbereitung der Gesprächsinhalte und interner Abstimmung. Dies wird auch deshalb notwendig sein, da die Arbeitgeberseite zusätzlich noch die Entgeltordnung des Tarifvertrags für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Nordrhein-Westfalen (TV-N NW) modernisieren möchte.

Durch eine deutschlandweite, wissenschaftliche Befragung wird ein überregionales Lagebild zum Thema Gewalt gegen Mitarbeitende von Organisationen mit Sicherheitsaufgaben erstellt. Die Polizei steht dabei im besonderen Fokus. Als assoziierter Projektpartner beteiligt sich die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am Forschungsprojekt und ruft zur Teilnahme auf. Die Befragung findet noch bis zum 30. September 2021 statt und dauert etwa 10 bis 20 Minuten.

Der stellvertretende BDZ Chef Thomas Liebel hat mit dem Bundestagsabgeordneten Sepp Müller (CDU) am 9. September 2021 über Maßnahmen zur Stärkung des Zolls gesprochen. Der Schwerpunkt des Gesprächs lag dabei auf der Frage, wie die Financial Intelligence Unit (FIU) schlagkräftiger werden kann. Mit dem Wechsel der FIU zum Zoll, so Müller, sei 2017 der politische Wille zum Ausdruck gebracht worden, die Geldwäsche in Deutschland intensiver zu bekämpfen. In der nächsten Legislaturperiode müssten die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass die FIU schlagkräftiger werde, um den zunehmenden Aufwand bei der Geldwäschebekämpfung zu bewältigen. Hierbei spiele, neben dezentralen Strukturen und der Gewinnung der klügsten Köpfe, die Fortentwicklung der künstlichen Intelligenz eine Schlüsselrolle zur Stärkung der FIU-Analysen. Daher müssen vermehrt entsprechende Spezialisten eingestellt und ausgereifte KI-Anwendungen implementiert werden.

 

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