Weitere Kurzmeldungen.
Über das Entgelt für die Beschäftigten der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG) wird wieder verhandelt. Am 4. Mai 2022 trafen sich dbb, die Nahverkehrsgewerkschaft NahVG und Arbeitgeberseite zur ersten Runde. dbb und NahVG fordern eine Entgelterhöhung in Höhe von 200 Euro zum 1. April 2022, weitere 150 Euro zum 1. April 2023 und eine Laufzeit von 24 Monaten. Nach ausführlicher Begründung der Forderungen durch die Gewerkschaften gab die Arbeitgeberseite nach kurzer interner Rücksprache seitens der Geschäftsführung ein Gegenangebot ab: 2 Prozent plus zum 1. April 2022, weitere 2 Prozent plus zum 1. April 2023 und weitere 2 Prozent plus zum 1. April 2024 bei einer Laufzeit von 30 Monaten. Die Tarifkommission beriet sich ausgiebig und lehnte das Angebot schließlich ab. Zum einen, da die Höhe der Entgeltsteigerung als nicht ausreichend eingestuft wurde, und zum anderen Diskussionsbedarf hinsichtlich einer prozentualen Erhöhung oder eines Festbetrags wie gefordert besteht. Die zweite Verhandlungsrunde findet am 8. Juni 2022 statt.
Der dbb hat erfolgreich einen Tarifvertrag zur Möglichkeit eines 24h-Dienstes im Rettungsdienst Elbe-Elster verhandelt. Der landesbezirkliche Tarifvertrag, auf den sich der dbb (für seine Fachgewerkschaft komba) mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Brandenburg geeinigt hat, gilt als Ergänzung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) und betrifft die Beschäftigten, die aktiv im Rettungsdienst eingesetzt sind. Der Tarifvertrag ermöglicht abweichend vom TVöD eine tägliche Höchstarbeitszeit von mehr als 12 Stunden bis zu 24 Stunden zuzüglich erforderlicher Rüst- und Umkleidezeiten. Das bedeutet, dass die Beschäftigten in Zukunft die Möglichkeit haben, in einem 24h-Schicht-System zu arbeiten, wenn ein entsprechender Rahmendienstplan vorliegt. Voraussetzung für einen 24h-Dienst ist, dass der durchschnittliche Anteil der aktiven Zeit (Inanspruchnahme) 40 Prozent der Gesamtarbeitszeit nicht überschreitet und die/der einzelne Beschäftigte zustimmt. Der Eigenbetrieb und die zuständige Personalvertretung werden im Rahmen der Mitbestimmung des Personalrats regelmäßig die Arbeitsbelastung überwachen. Unabhängig vom konkreten Anteil von Bereitschaftszeiten an der wöchentlichen Arbeitszeit wird jede geleistete Arbeitsstunde (Anwesenheitsstunde) zu fünf Sechstel als Arbeitsstunde (Vollarbeit) gewertet. Das heißt zum Beispiel ab dem 1. Januar 2023, dass ein dienstplanmäßiger Einsatz von durchschnittlich 46,8 Stunden (Anwesenheitszeit) pro Woche zu rechnerischer Vollarbeit von 39 Stunden führt. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Arbeit im 24h-Dienst die tariflichen Voraussetzungen der Wechselschichtarbeit erfüllt und somit entsprechende Zulagen und Zusatzurlaubsansprüche weiterhin bestehen. Ansonsten gilt der TVöD vollumfänglich weiter. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde der 1. Juli 2022 vereinbart.
Einstimmig hat der Landeshauptvorstand des dbb Hessen das Festhalten am bisherigen Vorgehen in Sachen Besoldung beschlossen: Bei der turnusmäßigen Versammlung am 10. Mai 2022 stimmten die Vertreter der 39 Mitgliedsverbände dafür, den Druck auf die Landesregierung zur Reparatur der verfassungswidrigen Besoldung hoch zu halten. Demnach fordert der dbb Hessen noch vor der Sommerpause die Vorlage eines Gesetzentwurfs, der noch für die laufende Legislaturperiode wesentliche Reparaturelemente enthalten soll. Heini Schmitt zeigte sich erfreut über die kraftvolle erneute Bestätigung der bisher im Landesvorstand festgelegten Vorgehensweise aus den eigenen Reihen. „Es ist gut zu sehen, dass wir die breite Unterstützung der Repräsentanten unserer deutlich über 40.000 Mitglieder erhalten.“
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