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Der NBB Vorsitzende Alexander Zimbehl hat am 3. Juni 2020 auf die immer noch hohe Arbeitsbelastung des öffentlichen Dienstes durch die Corona-Pandemie hingewiesen. Insbesondere im Erziehungs- und Bildungsbereich, in der Steuer- und Finanzverwaltung, in den Gesundheitsämtern oder in den Krisenstäben der Verwaltungen arbeiteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin teilweise rund um die Uhr an der Bewältigung der COVID-19-Pandemie. Unabhängig von landesweit zurückgehenden Infektionszahlen und einer insgesamt positiven Entwicklung nehme die Belastung für den öffentlichen Dienst in keinster Weise ab. „Was die daran Beteiligten des öffentlichen Dienstes auch weiterhin leisten, kann man nicht deutlich genug hervorheben. Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass wir sowohl gesellschaftlich, als auch wirtschaftlich wieder ein Licht am Ende des Tunnels sehen. Ihnen allen gehört unser Dank“, so der dbb Landesvorsitzende.

Mit Blick auf die abnehmende Gefährdungslage wurden die bisherigen Erlasse zu personellen und organisatorischen Maßnahmen im öffentlichen Dienst von Schleswig-Holstein am 2. Juni 2020 durch eine Neuregelung abgelöst. Im Mittelpunkt steht eine Heranführung an den Präsenzbetrieb. Dabei gelten aber weiterhin besondere Regelungen. Eine Übersicht hat der dbb sh auf dbb-sh.de zusammengestellt.

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) hat mit Blick auf die Corona-Pandemie am 3. Juni 2020 gefordert, die Reisetätigkeiten der etwa 1.200 Nachwuchskräfte und der über 300 Prüfungskommissionsmitglieder und -beobachter weitestgehend zu minimieren, da diese ein unkalkulierbares Infektionsrisiko darstellen. Bei Eintritt auch nur eines Infektionsfalles unter den Beteiligten wären die Infektionsketten schwer nachzuvollziehen und infolgedessen die Folgen für die gesamte Zollverwaltung nicht zu überschauen. Folglich bedürfe es einer kontaktmindernden Durchführung der diesjährigen Prüfungen und Abschlussprüfungen in der Laufbahnausbildung des gehobenen sowie des mittleren Zolldienstes. Die schriftlichen Prüfungen sollten daher nicht zentral an den Standorten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Generalzolldirektion ausgerichtet werden, sondern unter Einbeziehung weiterer Zolldienststellen und im Sinne einer dezentralen Lösung. Gleiches gelte für die Durchführung der diesjährigen mündlichen Abschlussprüfungen.

 

 

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