Nach Abbruch der Tarifverhandlungen

Nahverkehr Bayern: Warnstreik bei Augsburger Verkehrsgesellschaft

Ihre Forderung nach einem verhandlungsfähigen Angebot haben die Beschäftigten der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) am 20. Juni 2014 mit einem Warnstreik untermauert. Dazu aufgerufen hatte die Nahverkehrsgewerkschaft (NahVG) im dbb. Gestreikt wurde von Betriebsbeginn bis 13:00 Uhr.

Zugleich waren die NahVG-Mitglieder in der ASG (Augsburger Verkehrs-Servicegesellschaft mbH) aufgerufen, ihre Kolleginnen und Kollegen bei der AVG mit einem Solidaritätsstreik zu unterstützen. Am 18. Juni war bereits die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg bestreikt worden.

„Der Warnstreik ist unvermeidlich“, stellte Thomas Gelling, stellvertretender Vorsitzender der Bundestarifkommission und Verhandlungsführer des dbb, im Vorfeld der Aktion fest. Nach drei Runden waren die Tarifverhandlungen zwischen dbb und Kommunalem Arbeitgeberverband (KAV) Bayern für die rund 6.500 Beschäftigten des kommunalen Nahverkehrs in Bayern am 4. Juni in der dritten Verhandlungsrunde ohne eine Einigung abgebrochen worden. Davon betroffen sind auch die Beschäftigten der AVG Augsburg.

„Der Grund ist leider simpel: Das Angebot der Arbeitgeber orientierte sich lediglich am Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes. In keiner Weise wurden aber die Besonderheiten des Nahverkehrs berücksichtigt. Das ist für uns nicht hinnehmbar“, sagte Gelling. „Wir erwarten jetzt umgehend ein Angebot der Arbeitgeber, das diesen Namen auch verdient.“

Die Kolleginnen und Kollegen in der ASG hatten in der Vergangenheit davon profitiert, dass die in den Tarifverhandlungen zum TV-N Bayern erreichten Entgelterhöhungen eins zu eins auf sie übertragen wurden und fordern dies auch für die bevorstehende Tarifrunde.

Gefordert werden neben einer Entgelterhöhung Verbesserungen bei der Arbeitszeit und den Arbeitsbedingungen. „Die besonderen Arbeitsbelastungen im Fahrdienst müssen berücksichtigt werden, etwa der Schicht- und Wechselschichtdienst, ständig wechselnder Arbeitsbeginn oder die bislang nicht als Arbeitszeit angerechnete Wegezeit zwischen zwei unterschiedlichen Einsatzorten“, machte Gelling klar.

 

zurück