Nach dem Tod rumänischer Arbeiter – dbb sieht Politik in der Pflicht zu handeln

Nach dem Brandunglück, bei dem zwei rumänische Werftarbeiter in ihrer Unterkunft im niedersächsischen Papenburg ums Leben gekommen waren, hat der dbb das Fehlen durchsetzbarer Mindeststandards für die Qualität von Arbeiterunterkünften kritisiert und die Politik dazu aufgefordert, für klarere Regelungen zu sorgen.

Ulrich Silberbach, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Chef der komba gewerkschaft für Beschäftigte im Kommunal- und Landesdienst, sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Ausgabe vom 23. Juli 2013), eine wirksame Durchsetzung von Mindeststandards für Arbeiterunterkünfte sei in der Praxis sehr schwierig. „Gerade bei der Wohnraumthematik bewegen sich die Behörden leider allzu oft in einer Grauzone“, so Silberbach. „Kaum ein Gesetz schreibt vor, wie viel Platz einem Menschen zur Verfügung stehen muss – konkrete Regelungen wie beispielsweise im Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz sind die Ausnahme, nicht die Regel.“ Silberbach mahnte klarere Bestimmungen an. „Anstatt die Behörden im juristischen Niemandsland allein zu lassen, sollte die Politik in dieser Angelegenheit Verantwortung übernehmen und ihren Gestaltungsauftrag erfüllen.“

Laut Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitsräume wie auch Unterkünfte eine „ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen“. Unterkünfte müssen zudem „entsprechend ihrer Belegungszahl“ mit Wohn- und Schlafbereich, Essbereich und Sanitäreinrichtungen ausgestattet sein. Gewisse Anhaltspunkte finden sich in einem Katalog von Anweisungen, den die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei grenzüberschreitender Arbeitsvermittlung etwa von Saisonkräften für die Landwirtschaft zugrunde legt. Dort sind als Sollwerte unter anderem eine Fläche von mindestens sechs Quadratmeter Schlafraum je Person und eine Höchstzahl von sechs Personen je Schlafzimmer genannt. Für rumänische Entsendearbeitnehmer wie im aktuellen Fall sind diese Richtlinien aber nicht unmittelbar verbindlich. Experten hätten der FAZ bestätigt, so schreibt das Blatt, dass in der Praxis eine Durchsetzung von Standards - soweit überhaupt vorhanden - überdies an die Zuständigkeitsgrenzen der Gewerbeaufsicht stößt: Diese hat zwar die Aufgabe, die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung in allen Einrichtungen auf dem Betriebsgelände zu kontrollieren, jenseits des Betriebsgeländes wird es jedoch schwierig.

 

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