Mutterschutzreform: Mehr Schutz für junge Mütter

Die große Koalition hat sich auf die Novellierung des Mutterschutzgesetzes geeinigt. Die Reform soll Frauen zukünftig noch besser bei der Vereinbarung von Beruf, Schwangerschaft und Stillzeit unterstützen. Zukünftig sollen neben Arbeitnehmerinnen insbesondere auch Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen im Mutterschutzgesetz berücksichtigt werden. Die dbb bundesfrauenvertretung begrüßte am 13. April 2017 diese Ausweitung des Personenkreises.

Bei der Umsetzung müsse aber gewährleistet sein, dass schwangere und stillende Frauen in ihrer Berufsausbildung beziehungsweise während eines Studiums keine Nachteile erleiden. „Arbeitgeber, Behörden, Schulen und Hochschulen müssen hier flexible Regelungen für Frauen in der Zeit des Mutterschutzes gewährleisten. Neben dem gesundheitlichen Mutterschutz setzen wir uns perspektivisch auch für eine finanzielle Unterstützung dieser Personengruppe ein“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung deutlich. Der geltende Mutterschutz beinhalte zwar den gesundheitlichen Schutz sowie die Lohnfortzahlung für Arbeitnehmerinnen. Die Novellierung sehe jedoch keinerlei finanzielle Unterstützung für Schwangere und junge Mütter in der Ausbildung vor. „Für eine Unterbrechung der Studien- beziehungsweise Ausbildungszeit ist dies aber dringend notwendig“, so Wildfeuer.

Darüber hinaus müsse neben der besonderen Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes auch die der Schule beziehungsweise Hochschule ins Auge gefasst werden. Zu beachten seien hierbei physische und psychische Gefahren. Hierzu gehören laut dbb bundesfrauenvertretung nicht nur die Wirkungsstätte an sich, sondern auch die Zu- und Abwege. „Auch im öffentlichen Dienst müssen sich Arbeitgeber und Personalräte mit diesem Thema intensiv auseinandersetzen, da die besondere Gefährdungsbeurteilung der Mitbestimmung unterliegt“, so die Vorsitzende.

Das Gesetz sieht zudem eine Verlängerung der Schutzfristen von acht auf zwölf Wochen für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes vor. Neu aufgenommen in das Mutterschutzgesetz wird ein viermonatiger Kündigungsschutz für Frauen bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.

Ebenfalls vorgesehen ist die Integration der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz in das neue Mutterschutzgesetz. Danach sollen Beschäftigungsverbote in bestimmten Fällen nicht mehr gegen den Willen der schwangeren Frauen möglich sein. Vielmehr sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen, heißt es seitens des Familienausschusses im Bundestag.

Kritisch zu sehen sind aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung hingegen die neuen Möglichkeiten, auch Sonn- und Feiertagsarbeit auf freiwilliger Basis zu ermöglichen. Hier hatte sich der zuständige Ausschuss für ein prinzipielles Nachtarbeitsverbot für schwangere oder stillende Frauen von 20 Uhr bis 6 Uhr ausgesprochen. Die aktuelle Gesetzesvorlage räumt aber auch Ausnahmen ein: Eine Beschäftigung bis 22 Uhr soll durch ein behördliches Genehmigungsverfahren ermöglicht werden, wenn die Frau dem ausdrücklich zustimmt, nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung spricht und eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.

 

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