dbb bundesfrauenvertretung zu Koalitionsvertrag

Mütterrente ist ein erster Schritt in die richtige Richtung

Die dbb bundesfrauenvertretung hat das im Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung angekündigte Vorhaben zur Verbesserung der Alterseinkünfte von Müttern begrüßt. „Mit dem Entschluss, die Kindererziehungszeiten von Müttern in deren Altersversorgung stärker zu berücksichtigen, geht die Koalition einen ersten Schritt in die richtige Richtung“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 4. Dezember 2013. Allerdings führe die Anerkennung von nur einem zusätzlichen Rentenpunkt für Mütter, die Kinder vor 1992 geboren haben, nicht zu einer vollen Gleichbehandlung mit Elternteilen, die Erziehungsleistungen nach diesem Stichtag erbracht haben. Deren Leistung werde mit drei Rentenpunkten berücksichtig. „Hier erwarten wir weitere Zugeständnisse von den Gesetzgebern. Dazu gehört neben der Aufhebung der Stichtagregelung auch die systemgerechte Übertragung der zusätzlichen Leistungen in das Beamtenversorgungsrecht“, forderte die Vorsitzende.

Darüber hinaus monierte Helene Wildfeuer die noch immer schlechteren beruflichen Entwicklungschancen von Müttern im öffentlichen Dienst. „Wenn wir Müttern eine reale Chance auf eine angemessene Absicherung im Alter ermöglichen wollen, müssen wir ihnen auch faire berufliche und finanzielle Entwicklungsperspektiven bieten. Weder Kindererziehung noch die Pflege von Angehörigen dürfen sich negativ auf die Karrierechancen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst auswirken. Hier verlangen wir von der Politik, sich gemeinsam mit den öffentlichen Arbeitgebern und Beschäftigtenvertretern für gezielte Personalentwicklungskonzepte vor allem für Teilzeitbeschäftigte einzusetzen. Dazu gehört ein offenes Bekenntnis zu „Führung in Teilzeit“ und die Umsetzung transparenter Beförderungsverfahren“, betonte die Vorsitzende.

In den laufenden Koalitionsverhandlungen hatte sich die dbb bundesfrauenvertretung bereits im November positiv zu den Absichten der künftigen Bundesregierung geäußert, für Teilzeitbeschäftigte einen gesetzlichen Rückkehranspruch auf Vollzeittätigkeit einzuführen.

 

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