dbb im Gespräch mit Bundesministerin Schwesig:

Moderne Bundesverwaltung braucht verbindliche Zielvorgaben zur Frauenförderung

„Um Defizite in der grundgesetzlich verankerten Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die es leider nach wie vor auch im öffentlichen Dienst gibt, auszuräumen, braucht es verbindliche Zielvorgaben zur Frauenförderung. Eine moderne Bundesverwaltung kann es sich einfach nicht leisten, das große Potenzial von Frauen nur so ungenügend auszuschöpfen wie bislang.“ Das sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler in einem Spitzengespräch mit Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, am 8. Mai 2014 in Berlin.

„Dem dbb als gewerkschaftlichem Dachverband geht es dabei primär um eine Förderung der Frauen durch nachhaltige Personalpolitik. Dazu müssen aus unserer Sicht gezielte Mentoring- und Coaching-Angebote und gute Wiedereinstiegsprogramme nach der Familienphase ebenso gehören wie eine verbesserte Teilzeitkultur einschließlich der Möglichkeiten von Teilzeit auch in Führungspositionen“, so Eigenthaler. Darüber hinaus fordere der dbb seit Langem verbesserte Möglichkeiten der Telearbeit und mehr Angebote zur Stressbewältigung bei der Doppelbelastung durch Beruf und Familie. „Zudem sind die Dienstherren in der Pflicht, Gesundheitsförderung nicht nur als Schlagwort, sondern als Aufforderung zum praktischen Handeln im Interesse ihrer Beschäftigten zu verstehen“, machte Eigenthaler deutlich.

Auch die dbb bundesfrauenvertretung hatte sich im Gespräch mit der Bundesfamilienministerin positiv zu deren Plänen geäußert, den Frauenanteil an Führungspositionen im öffentlichen Bereich per Gesetz zu regeln. Darüber hinaus würden die im aktuellen Gesetzentwurf zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vorgesehene Flexibilisierung der Elternzeit und die Ausweitung der Elterngeldmonate die Situation von berufstätigen Müttern verbessern, sagte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer. „Sie erhalten mehr Freiheiten bei der Gestaltung von Erziehungszeiten und können sich individueller auf die jeweilige Situation einstellen – unabhängig von der Zustimmung des Arbeitgebers.“

Dennoch gehe der Gesetzentwurf an einigen Stellen an den Bedürfnissen der Zielgruppe vorbei. „Zum einen ist nicht nachvollziehbar, warum Eltern nicht die Möglichkeit eröffnet wird, während der gesamten Elternzeit das Elterngeld zu beziehen. Zum anderen widerspricht der vorgesehene Arbeitszeitkorridor von 25 bis 30 Wochenstunden, die während der Partnerschaftsmonate zulässig sind, den Wünschen der meisten Eltern. Realistischer wären 20 bis 30 Stunden“, gab Wildfeuer zu bedenken und forderte entsprechende Nachbesserungen. Bedauerlich sei auch, dass auf eine Erweiterung der Partnerschaftsmonate verzichtet wurde. Wildfeuer: „Bleibt es bei der bisherigen Regelung, wird es für Väter weiterhin schwer sein, ihren Anspruch auf mehr als zwei Monate Elternzeit gegenüber ihren Vorgesetzen durchzusetzen.“

 

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